Jugendgerichtshilfe
Angebote
Weisung, Kontakt zur Drogenberatungsstelle aufzunehmen
Diese Weisung eignet sich für Jugendliche und Heranwachsende mit individuellem Beratungsbedarf hinsichtlich ihres Suchtmittelkonsums.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Alter: 14-20 Jahre, Ausnahmen nach Absprache
- Auf freiwilliger Basis im Vorfeld eines Strafverfahrens
- Urteil mit entsprechender Weisung / Auflage gem. §§ 10, 15 JGG
- Beschluss gem. §§ 45/47 JGG mit entsprechender Weisung / Auflage
- Vorläufige Einstellung durch die Staatsanwaltschaft gem. § 45 II JGG mit entsprechender Weisung / Auflage
Termine:
- Ein Zuweisungsschreiben zur Vorlage in der Drogenberatungsstelle sollte unmittelbar in der Hauptverhandlung oder im Gespräch bei der Jugendgerichtshilfe übergeben werden.
- Die Weisung sollte mit einer konkreten Frist versehen werden, innerhalb derer die Kontaktaufnahme zur Drogenberatungsstelle nachzuweisen ist.
Bemerkungen:
Die Weisung kann beinhalten, den Kontakt zur Drogenberatungsstelle aufzunehmen oder dort an einem bestimmten Angebot teilzunehmen.
Es sollte jedoch vermieden werden, eine bestimmte Anzahl an Terminen oder einen bestimmten Zeitraum der Kontakthaltung festzulegen, da diese Faktoren sich nach dem individuellen Beratungsbedarf und den Möglichkeiten der Drogenberatungsstelle richten.
Anzahl und Dauer der Beratungstermine sollten daher erst nach Maßgabe der Drogenberatungsstelle festgelegt werden.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
im Haus des Jugendrechts
Paul-Reusch-Str. 2
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2540
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: jugendgerichtshilfe@oberhausen.de