23. Bürgerdialog Innenstadt Oberhausen
"Auf ein Wort mit Daniel Schranz"
Der Bürgerdialog des Oberbürgermeisters in der Innenstadt Oberhausen hat am 15.02.2024 im Restaurant Gdanska (Altmarkt 3) stattgefunden.
Impressionen
ANTWORTEN AUF OFFENE FRAGEN ODER ANMERKUNGEN IM BÜRGERDIALOG Innenstadt (Stand 20.03.2024):
Verstopfter Gulli an der Friedenstraße
Eine Bürgerin beanstandet einen verstopften Gulli auf der Friedenstraße.
Die WBO hat die Situation vor Ort geprüft. Eine Senke an der Friedenstraße 2 ist abgerissen. Der Schaden wird behoben, jedoch wird die Maßnahme einige Zeit in Anspruch nehmen.
Zaun an einer Kindertagesstätte
Eine Bürgerin berichtet freudig über die vielen Neuerungen in der Innenstadt und lebt gerne dort. Jedoch würde der neue Zaun an der Kindertagesstätte an der Friesenstraße unschön aussehen. Sie bringt die Idee ein, den Zaun durch bunte Bilder zu gestalten.
Da es sich nicht um eine städtische Kindertagesstätte handelt, wurde die Anregung an den Träger weitergeleitet. Der Zaun wurde aufgrund einer Vorgabe errichtet und kann nicht entfernt oder verkleinert werden.
Spielplatz Marktstr./Düppelstr.
Ein Bürger weist darauf hin, dass der Spielplatz an der Marktstraße Ecke Düppelstraße tagsüber kaum von Kindern, aber abends lautstark von Jugendlichen bzw. Erwachsenen genutzt wird. Er schlägt vor, ein Schild mit Öffnungszeiten aufstellen zu lassen.
Der Spielpunkt Marktstraße/Düppelstraße befindet sich auf der Einkaufsstraße und bietet u. a. auch Sitzgelegenheiten um die Spielfläche herum.
Die Spielpunkte in der Fußgängerzone laden Kinder zur Interaktion ein, während die Familien z. B. eine kurze Pause während des Einkaufens einlegen. Diese Spielpunkte sind keine Spielplätze im eigentlichen Sinne und sollen zum spielerischen Erleben des Stadtraumes anregen.
Laut Spielflächensatzung der Stadt Oberhausen gilt auf den städtischen öffentlichen Spielflächen eine Nutzungszeit von 08:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Die öffentlichen Spielflächen sind grundsätzlich frei zugänglich, sofern dem Satzungszweck nichts entgegensteht. Sie dürfen, außer von Kindern und Jugendlichen, auch von Erwachsenen betreten werden, sofern ihr Verhalten nicht dem Zweck dieser Satzung zuwider läuft. Diese „Öffnungszeiten“ befinden sich aktuell nicht auf den angebrachten Spielplatzschildern.
Die Fachverwaltung befindet sich gerade in einem Überarbeitungsprozess der Spielflächensatzung, die auch neue Spielplatzschilder beinhaltet, die auf die Öffnungszeiten sowie die Kontaktdaten für Beschwerdemöglichkeiten hinweisen werden.
In der Vergangenheit haben vor Ort intensive Befragungen und Beobachtungen stattgefunden. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Erwachsenen, die sich abends dort aufhalten, nicht die Spielfläche an sich nutzen, sondern die Sitzgelegenheiten rundherum, die nicht zur Spielfläche gehören. Der Tatbestand der Fehlnutzung gem. Spielflächensatzung liegt damit nicht vor. Die allgemeine Nachtruhe in Nordrhein-Westfalen gilt zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. In diesem Zeitraum sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Weiterhin wurde die insgesamt ungünstige Anordnung der Sitzgelegenheiten bemängelt.
Aktuell steht am Spielpunkt Marktstraße/Düppelstraße kein Spielplatzschild. Sobald der Überarbeitungsprozess der Spielflächensatzung und somit die Erstellung der neuen Spielplatzschilder abgeschlossen ist, wird dort eine entsprechende Beschilderung veranlasst.
Parken am Altmarkt der Innenstadt
Ein Bürger hat die Anregung gegeben, dass die angespannte Parksituation in der Innenstadt aufgelöst werden könnte, wenn der Altmarkt fürs Parken freigegeben würde.
Der für den Bereich des Altmarktes geltende Bebauungsplan Nr. 586 A setzt für die Fläche des Altmarktes „Fläche mit besondere Zweckbestimmung“ im Sinne eines Fußgängerbereiches fest. Daraus ergibt sich nicht die Nutzung als Parkplatz.
In der Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 27.02.24 wurde eine Vorlage eingebracht, die sich mit der Abpollerung verschiedener Abschnitte der Marktstraße beschäftigt, um die MIV Verkehre bewusst aus den Fußgängerbereichen fern zu halten (Lieferverkehr usw. weiterhin möglich). Anlass der Vorlage ist der am 13.11.2023 beschlossene CDU Umsetzungsantrag A/17/4068-02 zum Thema Zufahrtskontrollsysteme und Kontrollen auf der Marktstraße.
Außerdem wurde am 13.11.2023 ein Ratsbeschluss zur Umsetzung eines vorliegenden Vorentwurfs zur Revitalisierung des Altmarkts gefasst (B/17/4007-01). Die Inhalte des Vorentwurfs konzentrieren sich auf die Belebung des Platzes durch Aufwertung der Grünstrukturen (Klimaanpassung/Hitzevorsorge) und Steigerung der Aufenthaltsqualität.
Ampelschaltung Alleestraße
Eine Bürgerin regt an, dass bei Sanierung der Alleestraße eine Ampel an der Duisburger Straße installiert werden sollte. In Stoßzeiten sei es fast unmöglich links in die Duisburger Str. einzubiegen. Ein Anforderungskontakt würde genügen.
Der Bereich Mobilität wird im Rahmen des Ausbaus der Alleestraße anhand einer Verkehrszählung die Notwendigkeit einer neu zu errichtenden Lichtsignalanlage prüfen. Sollte keine Notwendigkeit bestehen, wird versucht im Rahmen der technischen Möglichkeiten der vorhanden Fußgänger-Lichtsignalanlage eine Lösung zu finden.
Kontakt
Stadt Oberhausen, Bereich 0-1/Stadtkanzlei
Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Patrizia Eikelberg
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2285
E-Mail: buergerbeteiligung@oberhausen.de