Elternmitwirkung

Werden Sie aktiv für Kinder in Kindertageseinrichtungen

Erziehungspartnerschaften

Gemeinsam für Kinder

Erziehungspartnerschaften in Kindertageseinrichtungen beinhalten eine enge Zusammenarbeit zwischen Eltern, dem pädagogischen Personal und dem jeweiligen Träger der Einrichtung. Sie ist wichtig, weil die Eltern den pädagogischen Fachkräften das Wertvollste anvertrauen, das sie haben: ihre Kinder.

Eltern sind Experten für ihre Kinder. Die Zusammenarbeit mit ihnen ist daher unverzichtbar.
Zusammenarbeit beschreibt eine wechselseitige Beziehung. Sie erfordert von Eltern als auch den pädagogischen Fachkräften ein hohes Maß an Transparenz über den Umgang mit dem Kind sowie ein Klima des gegenseitigen Vertrauens und der Wertschätzung.

Das Kinderbildungsgesetz des Landes NRW (KiBiz) führt hierzu u. a. aus:

"Das Personal der Kindertageseinrichtungen ... arbeitet mit den Eltern bei der Förderung der Kinder partnerschaftlich und vertrauensvoll zusammen. Die Eltern haben einen Anspruch auf eine regelmäßige Information über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses ihres Kindes..."
(§ 9 Abs. 1 KiBiz)

Elternmitwirkung in Kindertageseinrichtungen vor Ort

Elternversammlung, Elternbeirat, Rat der Kindertageseinrichtung

Bis spätestens 10. Oktober wird jährlich in jeder Kindertageseinrichtung in NRW die "Elternversammlung", bestehend aus allen Eltern der Einrichtung, einberufen. Aus dieser Runde wird der "Elternbeirat" der Kindertageseinrichtung gewählt. Gemeinsam mit dem pädagogischen Personal und dem Träger der jeweiligen Einrichtung bildet der Elternbeirat den "Rat der Kindertageseinrichtung".

"In jeder Kindertageseinrichtung werden zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern, Personal und Träger die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Kindertageseinrichtung gebildet. ... Die Mitwirkungsgremien sollen die Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Träger und dem pädagogischen Personal sowie das Interesse der Eltern für die Arbeit der Einrichtung fördern." 
(§ 9 Abs. 2 KiBiz)

Zusammenschluss der Oberhausener Elternbeiräte

Versammlung der Oberhausener Elternbeiräte, Jugendamtselternbeirat (JAEB)

Einführung:

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) - in der seit 1. August 2011 gültigen Fassung - sieht erstmals eine gewählte Elternvertretung auf Stadt- und auf Landesebene vor. Auf kommunaler Ebene ist dies die "Versammlung der Oberhausener Elternbeiräte". Aus dieser Runde kann der "Jugendamtselternbeirat" (Bezeichnung lt. KiBiz) gewählt werden, der sich in Oberhausen auch "Stadtelternbeirat" nennt.
Auf dieser Basis bietet die gesetzliche Neuregelung allen Beteiligten auf kommunaler Ebene die Gelegenheit, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufzubauen. Mit Blick darauf unterstützt und begleitet die Stadt Oberhausen den Stadtelternbeirat als gesetzlich gewolltes Gremium.


Wahlverfahren:

Die Elternbeiräte der Oberhausener Tageseinrichtungen für Kinder können sich zu der "Versammlung der Oberhausener Elternbeiräte" zusammenschließen. In der Zeit vom 11. Oktober bis 10. November kann jährlich aus ihrer Mitte der Oberhausener Jugendamtselternbeirat gewählt werden. Voraussetzung für die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtselternbeirats ist, dass sich 15 % der Beiräte der Kindertageseinrichtungen an der Wahl beteiligt haben. In Oberhausen entspricht dies einer Teilnahme von mindestens 12 Elternbeiräten aus den 78 Oberhausener Kindertageseinrichtungen (vgl. § 9 Abs. 6 KiBiz).

Wahlberechtigt sind alle Kindertageseinrichtungen der öffentlichen und freien Träger als auch die privat-gewerblichen Träger, die den fachlichen Regelungen der §§ 1 bis 16 KiBiz unterliegen, auch wenn sie keine Finanzierung auf Basis der §§ 17 bis 24 erhalten.


Aufgaben des "Jugendamtselternbeirates/Stadtelternbeirates":

Der Stadtelternbeirat vertritt die Interessen der Eltern und ihrer Kindergartenkinder gegenüber den öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Stadt Oberhausen) und freien Trägern der Jugendhilfe (Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Elterninitiativen etc.) und wirkt bei wesentlichen alle Oberhausener Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen mit. Derzeit werden in den 86 Kindertageseinrichtungen in Oberhausen rund 6.717 Kinder betreut.
Die Tätigkeit des "Stadtelternbeirates" umfasst nicht Belange einzelner Kindertageseinrichtungen oder persönliche Interessen, sondern die Interessen von Eltern und deren Kinder in den Oberhausener Kindertageseinrichtungen insgesamt. Belange einzelner Kindertageseinrichtungen verbleiben weiterhin in der Verantwortung der dort gewählten Elternbeiräte
Welche Themen von der Interessenvertretung besetzt werden, kann kommunal sehr unterschiedlich sein. Dies können z.B. Betreuungsbedarfe der Eltern und Wünsche zum Angebot, Elternbeiträge oder fachliche Initiativen oder kommunale Projekte sein, die alle oder mehrere Kindertageseinrichtungen in Oberhausen betreffen. Themenkomplexe, die beispielsweise gesetzliche Rahmenbedingungen berühren, bzw. einer Klärung auf Landesebene bedürfen, werden im Landeselternbeirat behandelt.
Die Aufgaben des Stadtelternbeirates basieren auf einem Mitwirkungsrecht. Die Entscheidungskompetenz über Finanzen, Personal und konzeptionelle Fragen obliegen den Trägern der jeweiligen Einrichtungen und den dafür vorgesehenen Gremien.

Bei der Tätigkeit der Elternmitwirkungsgremien, so auch im Stadtelternbeirat, sollen die besonderen Interessen von Kindern mit Behinderung und deren Eltern angemessen berücksichtigt werden. Damit wird dem Inklusionsgedanken Rechnung getragen, der z. B. auch in der bundesrechtlich verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention zum Ausdruck kommt und bei deren Umsetzung eine Bewusstseinsbildung für die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung ist. Dies beinhaltet auch, dass der Stadtelternbeirat auch die besonderen Belange anderer Kinder, z. B. Kinder mit Migrationshintergrund, benachteiligte oder hochbegabte Kinder erörtert.


Pflichten:

Den genannten Rechten von Eltern an institutioneller Vertretung ihrer Interessen und auf Mitwirkung gegenüber den Trägern von Kindertageseinrichtungen stehen auch Pflichten gegenüber.
Dazu gehört die Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Wahrung des Datenschutzes für vertrauliche (mündliche oder schriftliche) Informationen, die ihnen im Rahmen der Beiratstätigkeit bekannt geworden sind.


Stadtelternbeirat

Jedes Jahr im Herbst wird der Jugendamtelterbeirat/Stadtelternbeirat gewählt (vgl. Wahlverfahren). Gerne können Sie per Mail Kontakt zu dem aktuellen Jugendamtelterbeirat aufnehmen.

Kontaktpost@jaeb-oberhausen.de

Zusammenschluss auf Landesebene

Landeselternbeirat

Seit dem 1. August 2011 ist im KiBiz auch die Elternmitwirkung auf Landesebene vorgesehen. Dazu kann aus der Versammlung der Jugendamtselternbeiräte (in Oberhausen "Stadtelternbeirat") der Landeselternbeirat gewählt werden. Dies geschieht bis zum 30. November eines jeden Jahres. (Vgl. § 9 Abs. 7 und 8 KiBiz).

Link des Landeselternbeirates: www.lebnrw.de

Die Elternmitwirkung findet somit seit der Neufassung des KiBiz auf drei Ebenen statt: auf der Ebene der jeweiligen Kindertageseinrichtung, der Kommune und des Landes.