Jugendgerichtshilfe

Strafverfahren

Bild Jugendliche mit Anklageschrift

Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob das Verfahren nach Erfüllung einer Auflage (z.B. Sozialstunden) eingestellt wird, dieses nennt man Diversionsverfahren (Ermittlungsverfahren), oder ob Anklage (Gerichtsverfahren) gegen dich erhoben wird.


Diversionsverfahren

Bei einem Diversionsverfahren wird von einer öffentlichen Klage gegen dich abgesehen, d. h. es wird nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Dieses Verfahren verläuft in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe und der Staatsanwaltschaft.

Es kann dann angewendet werden, wenn:

du das erste Mal strafrechtlich in Erscheinung trittst,
du das Unrecht Deiner Straftat beingestehst,
Die Schuld als gering eingeschätzt wird.

Bei Bagatelldelikten kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch ohne Auflagen einstellen, wenn sie der Auffassung ist, dass von dir keine weiteren Straftaten zu erwarten sind.

Ansonsten erwartet die Staatsanwaltschaft von dir für eine Einstellung des Verfahrens eine Gegenleistung:

Die Jugendgerichtshilfe wird sich dann mit dir in Verbindung setzen und dir erklären, was für eine Auflage du dann erfüllen sollst. Je nach Straftat hast du die Möglichkeit, an einem Projekt (Warenhausdiebstahl-Projekt, StOAG-Projekt) teilzunehmen, Sozialstunden abzuleisten, eine Geldbuße zu zahlen, den Schaden wieder gutzumachen, oder an einem Täter-Opfer-Ausgleich teilzunehmen.
Innerhalb einer festgelegten Frist musst du diese Auflage / Weisung erfüllt haben. Nach Erfüllung wird das Verfahren gegen dich eingestellt.
Solltest du die festgelegte Frist schuldhaft nicht einhalten, wird Anklage gegen dich erhoben.


Anklage

Wenn du:

eine Auflage im Diversionsverfahren nicht erfüllt hast,
deine Tat so heftig war, dass eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich ist,
dies bereits deine zweite oder dritte Strafttat ist,

musst du damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen dich erhebt und dein Fall vor Gericht kommt.


Die Anklageschrift enthält:

deine Personalien,
den Tatzeitpunkt,
den Tatvorwurf und -hergang
die Strafrechtsparagraphen gegen die du verstoßen haben sollst,
die Beweismittel, z.B. Zeugen,
den Antrag, das Hauptverfahren zu eröffnen,
das zuständige Gericht.


Die Anklageschrift wird verschickt an:

dich, bzw. deine Eltern,
das zuständige Gericht,
die Jugendgerichtshilfe.

Du hast 7 Tage Zeit, dich schriftlich zu der Anklage zu äußern. Daher:

Lies dir die Anklageschrift gründlich durch. Prüfe, ob der Vorwurf stimmt. Hast du Fragen, dann kannst du dich mit der Jugendgerichtshilfe in Verbindung setzen.


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Kontakt

Stadt Oberhausen
Jugendgerichtshilfe
im Haus des Jugendrechts
Telefon: 0208 825-2544
Fax: 0208 825-5335
E-Mail: jugendgerichtshilfe@oberhausen.de

Paul-Reusch-Str. 2
46045 Oberhausen