Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung
Mietpreisprüfung
Die Kostenmiete ist die im sozialen Wohnungsbau zur Deckung der laufenden Aufwendungen (Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten) eines Wohngebäudes oder einer Wirtschaftseinheit erforderliche Miete. Die zuständige Bewilligungsbehörde setzt die Kostenmiete für den geförderten Wohnraum nach den geltenden Vorschriften fest. Sie errechnet sich aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung für öffentlich geförderten Wohnraum und kann je Wohnung unterschiedlich sein, um Qualitätsunterschiede zu berücksichtigen. Die Höchstgrenze liegt zurzeit bei 6,50 Euro pro Quadratmeter.
Sofern bauliche Verbesserungen durchgeführt bzw. Einrichtungen geschaffen werden, die den Gebrauchswert des mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnraumes nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparung von Heizenergie bewirkt wird, kann die Modernisierung nach Bewilligung auf die Kostenmiete umgelegt werden.
Für die Genehmigung / Zustimmung zur Modernisierung ist eine Verwaltungsgebühr von 100 Euro.
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Wohnraumförderung, Wohnungsaufsicht
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