Gewaltfreie Stadtverwaltung: Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz

Die Bereiche, Einrichtungen und Betriebe der Stadt Oberhausen sind gewaltfreie Orte. Gewalt gegen Personen und Sachen wird nicht toleriert. 

Die Zusammenarbeit und das Zusammenleben zeichnen sich durch einen respektvol­len Umgang miteinander aus. Die Grundsätze von Diversität und Toleranz werden ge­lebt. 

Deshalb werden wir gemeinsam alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um das Auf­treten von Gewalt und Gefährdung von Personen in unserem Verantwortungsbereich auch im Vorfeld zu vermeiden. 

Für Maßnahmen gegen Gewalt werden die erforderlichen fachlichen, geeigneten or­ganisatorischen und notwendigen finanziellen Mittel am Bedarf orientiert zu Verfügung gestellt. 

Es gilt hierbei der Grundsatz: Null Toleranz gegenüber Gewalthandlungen. 

Der Begriff „Gewalthandlungen" umfasst insbesondere: 

  • Jede Form von psychischer oder körperlicher Gewalt,
  • Bedrohungen,
  • üble Nachrede,
  • das Mitbringen oder Zeigen von Waffen jeder Art,
  • sexuelle Belästigungen oder Übergriffe,
  • verbale Belästigungen,
  • digitale Gewalt,
  • Beleidigungen,
  • Verleumdungen,
  • offenkundiges Widersetzen gegen Maßnahmen und Anweisungen,
  • Stalking und Mobbing,
  • Sachbeschädigungen.

Sollte es trotz des Grundsatzes der Gewaltfreiheit zu Gewalthandlungen gegenüber Kolleginnen oder Kollegen kommen, werden diese konsequent von der Stadtverwal-tung Oberhausen verfolgt, geahndet bzw. angezeigt.
Parallel kommt dem Opferschutz eine besondere Bedeutung zu.

Oberhausen, 20.01.2026

Thorsten Berg
Oberbürgermeister

André auf der Heiden Fieback
Vorsitzender des Gesamtpoersonalrates


Grundsatzerklärung