Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Oberhausen ist bemüht, das Online-Angebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.oberhausen.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit der BITV teilweise vereinbar und wird diesbezüglich kontinuierlich weiter verbessert. Ein BITV-Test ist geplant.

Digitale Barrierefreiheit

Die Stadt Oberhausen nutzt die Assistenzsoftware Eye-Able für die digitale Barrierefreiheit. Sie verfügt über diverse Funktionen zur individuellen Anpassung digitaler Inhalte an persönliche Bedürfnisse. So können beispielsweise Schriftgröße angepasst, Bilder ausgeblendet und die Tastatur zur Navigation genutzt werden.

webReader

Die Stadt Oberhausen nutzt den webReader der Firma ReadSpeaker. Mit dem Vorleseprogramm lassen sich Seiten auf oberhausen.de anhören. Das Programm besteht aus einem Vorlesen-Button und einem integrierten Audio-Player, der vollständig mit der Tastatur gesteuert werden kann. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, Wörter nachzuschlagen oder sich Teile des Textes übersetzen zu lassen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die unter oberhausen.de angebotenen Dokumente wie Formulare, Broschüren und Flyer sind im PDF-Format gespeichert. Es ist nicht auszuschließen, dass vereinzelt nicht barrierefreie PDF-Dokumente vorhanden sind. In der Regel finden Sie diese Inhalte zusätzlich in Textform auf unseren Seiten. Sie sind auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument gestoßen? Nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Auf oberhausen.de sind vereinzelt Anwendungen eingebunden, mit denen städtische Dienstleistungen auf elektronischem Wege beantragt werden können. Aus technischen Gründen lassen sich einige Funktionen dieser Anwendungen nicht immer barrierefrei realisieren.

Videos auf oberhausen.de sind untertitelt. Die Barrierefreiheit ist hier teilweise erfüllt, da aus Ressourcengründen nur das gesprochene Wort transkribiert wird.

Es kann vorkommen, dass Bilder keine Alt-Texte enthalten, Link-Texte nicht verständlich sowie Fachbegriffe und entsprechende Abkürzungen nicht gekennzeichnet sind. Bitte kontaktieren Sie uns für die Fehlerbehebung.

Hinweis zum Gebrauch von Dokumenten

Für die Darstellung der PDF-Dokumente wird eine Lese-Software benötigt, zum Beispiel das Programm Adobe Reader, das Sie sich hier kostenlos herunterladen können.

Sobald Sie auf www.oberhausen.de auf einen Link zum Download einer PDF-Datei klicken, wird die Datei mit einem Lese-Programm geöffnet. Falls Schwierigkeiten bestehen, die Texte im PDF-Format online zu lesen, empfehlen wir, das Dokument auf dem Computer zu speichern und offline zu lesen.

Feedback und Kontaktangaben

Stadt Oberhausen
Der Oberbürgermeister
Schwartzstr. 72
46042 Oberhausen
Telefon 0208 825-0
E-Mail info@oberhausen.de

Melden Sie sich gerne bei Hinweisen zu bestehenden Barrieren oder Fragen zur Barrierefreiheit bei uns. Nutzen Sie dafür bitte das folgende Kontaktformular oder schreiben eine E-Mail an virtuelles.rathaus@oberhausen.de.

Bitte tragen Sie alle Zeichen des Bildes in das Eingabefeld ein *
Sicherheitscode

Mit * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden

Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den obenstehenden Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 8553451 erreichbar oder per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung wurde am 13. März 2026 erstellt.