Örtlich zuständige Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW („Heimaufsicht“)

Die Stadt Oberhausen nimmt als WTG-Behörde („Heimaufsicht“) eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG) wahr.

Zur Wahrung des Grundsatzes aus § 1 Abs. 1 Satz 1 WTG sowie zur Sicherstellung der Einhaltung der Pflichten der Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter werden in gesetzlich vorgeschriebenen Zyklen Regelprüfungen sowie darüber hinaus bei entsprechendem Erfordernis anlassbezogene Prüfungen durchgeführt. Im Weiteren zählt die Erbringung von Informations- und Beratungsleistungen zu den wesentlichen Aufgaben der WTG-Behörde.

Wohn- und Betreuungsangebote für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen bzw. für Menschen mit Behinderung, die in den Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetz fallen, sind:

  • Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)
  • Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (selbst- und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften)
  • Angebote des Servicewohnen
  • Ambulante Dienste
  • Gasteinrichtungen (Hospize, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
  • Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen

Die WTG-Behörde der Stadt Oberhausen ist umfassender Ansprechpartner für Anregungen und Hinweise, Fragen und Beschwerden für Beschäftigte der Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter sowie deren Vertretungen, Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen sowie deren Angehörige und gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter.


Die Ergebnisberichte der Regelprüfungen können Sie unter nachfolgendem Link einsehen:
Ergebnisberichte der Regelprüfungen


Die Tätigkeitsberichte der Stadt Oberhausen als WTG-Behörde können Sie unter nachfolgendem Link einsehen:
Tätigkeitsberichte der örtlich zuständigen Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW


Fragen zu Angeboten in der Pflege sowie freien Pflegeplätzen beantwortet die Pflegeberatungsstelle der Stadt Oberhausen.


Informationsschreiben zur Anzeigepflicht auf der internetbasierten Datenbank (PfAD.wtg):
Anzeigepflicht von Leistungsangeboten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW)

Kontakt

Stadt Oberhausen
Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz ("Heimaufsicht")
Schwartzstraße 72

46045 Oberhausen


Leitung

Herr Klaus Howoritsch
Zimmer 251
Tel.: 0208 / 825-2595

Frau Susanne Horn
Zimmer 251
Tel.: 0208 / 825-2972

Frau Gabriele Kerner
Zimmer 253
Tel.: 0208 / 825-2279

Frau Raaji Pakkirathan
Zimmer 253
Tel.: 0208 / 825-2965

Fax: 0208 825-9203
E-Mail: wtg@oberhausen.de