Lebensmittelüberwachung und Veterinäramt

Lebensmittelüberwachung

Zur Lebensmittelüberwachung gehört auch die Überwachung von Bedarfsgegenständen, Kosmetikartikeln und Tabakerzeugnissen. Ziel der Überwachung ist der gesundheitliche Verbraucherschutz, die Verbesserung der Qualität der Lebensmittel und der Schutz vor Täuschung.

Alle Lebensmittelbetriebe, ob groß oder klein, werden planmäßig von uns überprüft.


Verbraucherbeschwerden (Lebensmittel, Bedarfsgegenstände)

Beschwerden über Lebensmittel oder Lebensmittelbetriebe sollten Sie, wenn möglich, spätestens am folgenden Werktag vorbringen. Bitte nehmen Sie dazu zuerst telefonisch Kontakt mit uns auf.

Wenn noch Lebensmittelreste vorhanden sind, bewahren Sie diese bitte gekühlt auf - möglichst mit der Verpackung und dem Kassenzettel.

Ihre Ansprechpartnerin für die Entgegennahme von Verbraucherbeschwerden ist:

Kontakt:
Frau Wohlan
Tel: 0208 825-2265
Fax: 0208 825-5384
E-Mail: lebensmittelueberwachung@oberhausen.de


Tierschutzbeschwerden

Das Veterinäramt überprüft routinemäßig und aufgrund von Anzeigen von Bürgern gewerbliche und private Tierhaltungen. Für die Aufnahme einer Tierschutzanzeige benötigen wir zwingend den Namen und die Anschrift des angezeigten Tierhalters. Anonyme Anzeigen werden gemäß § 26 der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Stadt Oberhausen nicht bearbeitet, es sei denn, es liegt ein öffentliches Interesse vor. Beschwerden bitten wir Sie schriftlich einzureichen, entweder per E-Mail, postalisch oder per Fax.

Kontakt:
E-Mail: amtstierarzt@oberhausen.de
Tel: 0208 825-2396
Fax: 0208 825-5384


Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach §11 Abs. 1 Tierschutzgesetz

Wer

  • Tiere in Tierheimen oder einer ähnlichen Einrichtung hält oder eine Tierpension betreibt
  • Tiere in einem zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung hält, in der Tiere gehalten und zur Schau gestellt werden
  • Hunde zu Schutzzwecken für Dritte ausbildet ode eine Einrichtung dafür unterhält 
  • Tiere in das Innland Verbringt oder Einführt, zum Zwecke der Abgabe oder Vermittlung an Dritte (Pflegestelle, Tierhalter)
  • Tierbörsen durchführt
  • Wirbeltiere oder Kopffüßer zur Verwendung in Tierversuchen züchtet oder hält
  • Wirbeltiere  zur Verwendung in als Organ- oder Gewebespender züchtet oder hält

im Falle der Gewerbsmäßigkeit

  • Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchtet oder hält
  • mit Wirbeltieren handelt
  • einen Reit- oder Fahrbetrieb betreibt
  • Tiere zur Schau stellt oder Tiere dafür zur Verfügung stellt
  • Hunde, Katzen oder andere Tiere züchtet
  • Wirbeltiere als Schädlinge bekämpft
  • Hunde für Dritte ausbildet oder Tierhalter bei der Ausbildung der Hunde anleitet

Tiergesundheit

Das Veterinäramt stellt unter anderem Gesundheitszeugnisse für Urlaubsreisen mit Hunden, Katzen oder Pferden aus. Darüber hinaus gehört die Durchführung von Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von hochansteckenden Tierkrankheiten zu den Aufgaben des Veterinäramts.

Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest finden Sie hier.


Information  über die Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 und bei Dritten nach Artikel 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Kontakt

Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
Gebäudeteil B
5. Obergeschoss
46145 Oberhausen
Telefon Lebensmittelüberwachung: 0208 825-2265
Telefon Veterinäramt: 0208 825-2396
Fax: 0208 825-5384
E-Mail: amtstierarzt@oberhausen.de und lebensmittelueberwachung@oberhausen.de 

 

 

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