Wohnungswesen, Wohnungsbauförderung
Wohnungsaufsicht
Die Wohnungsaufsicht des Bereiches Wohnungswesen und städtebauliche Maßnahmen befasst sich ausschließlich mit frei finanziertem Wohnraum. Sollten Sie Fragen zur Wohnungsaufsicht öffentlich geförderter Wohnungen haben, klicken Sie bitte hier.
Mängel und Missstände in Wohngebäuden, Wohnungen, Wohnräumen
Feuchtigkeit
Schimmelbildung
bauliche Mängel
Hinweis
Bitte melden Sie nur gravierende Mängel, keine Bagatellfälle
Der Eigentümer sollte bereits vom Mieter schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert worden sein und zur freiwilligen Abhilfe nicht bereit sein.
Das Formular zur Überprüfung Ihrer Wohnung steht zum Download bereit.
Öffnungszeiten
| Montag | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Um in Ihrem eigenen Interesse unnötige Wartezeiten zu vermeiden, können Sie selbstverständlich vorab einen Beratungstermin vereinbaren. Dieser Termin kann auch vor oder nach den genannten Öffnungszeiten liegen.
Ansprechpartner
Herr Milan Brinkmann
Zimmer A 033
Tel.: 0208 825-3413
E-Mail: milan.brinkmann@oberhausen.de
Kontakt
Stadt Oberhausen
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Technisches Rathaus
Gebäudeteil A
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen