Praktikum

Pflichtpraktika bei der Stadt Oberhausen

Grundsätzlich ist bei der Stadt nur das Ableisten von Pflichtpraktika möglich. Dazu zählen folgende drei Formen:

Das Schüler/innenbetriebspraktikum

Schüler/innenbetriebspraktika dauern in der Regel zwei bis drei Wochen und die Einsatzgebiete erstrecken sich beinahe über die gesamte Verwaltung bei der Stadt Oberhausen immer in Absprache mit den einzelnen Fachbereichen.


Unentgeltliche Praktika

vorgeschrieben durch eine Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung oder aufgrund einer Maßnahme

Dazu zählen Praktika die vor oder während eines Studiums z.B. in den Studiengängen Jura, Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Tiermedizin, Sozialwissenschaften und Bibliothekarswesen abgeleistet werden müssen.
Des Weiteren gehören Fachoberschulpraktika bzw. das einjährige gelenkte Praktikum zur Erlangung der Fachhochschulreife in der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen dazu.
Praktika als Umschüler/in sind ebenfalls möglich.


Ableisten des Anerkennungsjahres

Erzieher/innen und Sozialarbeiter/innen bzw. Sozialpädagogen/innen können bei der Stadt ihr Annerkennungsjahr beispielsweise im Kinderpädagogischen Dienst ableisten.

Praktikum bei der Stadtverwaltung Oberhausen

Ansprechpartnerin

Name Telefon E-Mail
Melina Pott 0208 825-3501 melina.pott@oberhausen.de
 
 

Weitere Informationen zum Thema "Praktikum bei der Stadtverwaltung Oberhausen" finden Sie auf der Praktikumsseite des Fachbereichs Aus- und Fortbildung.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Aus- und Fortbildung
Schwartzstraße 73
46045 Oberhausen