Soziale Angelegenheiten

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt grenzt sich ab von der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, auch als Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bekannt, wird an Erwerbsfähige Personen im Alter von 15 bis 64 Jahren und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden nicht erwerbsfähigen Angehörigen (z.B. Ehegatten, Lebenspartner, minderjährige Kinder, Eltern von minderjährigen Kindern) gewährt. Zuständig hierfür sind die Job-Center der Arbeitsgemeinschaft Soziale Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Oberhausen. Nähere Informationen zu den Leistungen finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und bei der Bundesagentur für Arbeit.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist für Personen ab 65 Jahre oder für voll Erwerbsgeminderte.

Die Zielgruppe für die Hilfe zum Lebensunterhalt sind daher folgende Personen:

  • vorübergehend Erwerbsunfähige (Zeitrentner)
  • auf nicht absehbare Zeit (meist mehr als 6 Monate) arbeitsunfähig Erkrankte
  • Personen, die länger als 6 Monate in stationärer Unterbringung sind
  • minderjährige Kinder unter 15 Jahren, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Personen bis 64 Jahre, die eine vorgezogene Altersrente beziehen

Kontakt

Die Leistungsgewährung mit entsprechender Beratung erfolgt im Team Grundsicherung/ Hilfe zum Lebensunterhalt. Vorsprachen erfolgen jeweils nur nach Terminabsprache.