Wahlangelegenheiten

Wahl des Integrationsrates

Nach § 27 der Gemeindeordnung NRW ist in einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Integrationsrat zu bilden.

Die letzte Wahl fand am 13. September 2020 statt.

Der Integrationsrat wird auf Grundlage der Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Oberhausen vom 13.05.2020 gewählt.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-40/Wahlen
Adalbert Kropp
Schwartzstraße 73
Ehemaliges Zinkweißgebäude (UG)
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2019
Fax: 0208 825-3377
E-Mail: a.kropp@oberhausen.de

 

 

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