Steuern

Gewerbe-, Hunde-, Vergnügungssteuer

Steuern werden ohne konkrete Gegenleistung erhoben und dienen der allgemeinen Einnahmebeschaffung zur Deckung der städtischen Ausgaben.

Der Fachbereich Steuern gliedert sich in die Sachgebiete:

Gewerbesteuer
Hundesteuer
Vergnügungssteuer  


Das Formular zur Beantragung von Steuererleichterungen für Unternehmen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus finden Sie hier.


Information nach Artikel 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person.


Kontakt

Stadt Oberhausen
Steuern
N.N.
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen