Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet der Stadt Oberhausen erhoben und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben.
 

Wer ist steuerpflichtig?

Steuerpflichtig ist die Person, die einen Hund hält oder in ihren Haushalt aufgenommen hat. Dabei kommt es nicht darauf an, wer Eigentümer des Hundes ist, sondern wer die tatsächliche Verantwortung für das Tier übernimmt.
 

Anmeldung eines Hundes

Wer einen Hund aufnimmt oder in seinen Haushalt aufnimmt, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen beim Fachbereich 1-1-70/Steuern anzumelden.
Für die Anmeldung werden Angaben zum Hundehalter sowie zum Hund benötigt.
 

Abmeldung eines Hundes

Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen, wenn

  • der Hund veräußert oder abgegeben wurde,
  • der Hund verstorben ist,
  • der Hund entlaufen oder dauerhaft abhandengekommen ist oder
  • die Hundehalterin bzw. der Hundehalter aus dem Stadtgebiet Oberhausen wegzieht.
     

Hundesteuersatzung

Die Einzelheiten zur Steuerpflicht, zu Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen sowie zu den geltenden Steuersätzen ergeben sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen.
Zur Hundesteuersatzung 
 

Es gelten folgende Steuersätze:

 

Steuersatz

ein gehaltener Hund 168,00 Euro
zwei gehaltene Hunde 252,00 Euro je Hund
drei und mehr gehaltene Hunde 288,00 Euro je  Hund
gefährliche Hunde im Sinnde des §3 LHundG 850,00 Euro je Hund

Ansprechpartner

Bei Fragen zur Anmeldung, Abmeldung oder Veranlagung eines Hundes stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hundesteuer gerne zur Verfügung.

 

Ansprechpartner

Aufgabengebiet Sachbearbeiter/in Telefonnummer
0208/825-
Zimmer
Arbeitsgruppenleitung n/n    
A - Z Frau Bock 3024 7
A - Z Frau Fengler 2225 50
A - Z Frau Frerich 3142 50
A - Z Frau Menke 2534 7

 

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr  

 

 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Hundesteuer
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen

E-Mail: hundesteuer@oberhausen.de