Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden im Stadtgebiet der Stadt Oberhausen erhoben und dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben.
Wer ist steuerpflichtig?
Steuerpflichtig ist die Person, die einen Hund hält oder in ihren Haushalt aufgenommen hat. Dabei kommt es nicht darauf an, wer Eigentümer des Hundes ist, sondern wer die tatsächliche Verantwortung für das Tier übernimmt.
Anmeldung eines Hundes
Wer einen Hund aufnimmt oder in seinen Haushalt aufnimmt, ist verpflichtet, diesen innerhalb von zwei Wochen beim Fachbereich 1-1-70/Steuern anzumelden.
Für die Anmeldung werden Angaben zum Hundehalter sowie zum Hund benötigt.
Abmeldung eines Hundes
Eine Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen, wenn
- der Hund veräußert oder abgegeben wurde,
- der Hund verstorben ist,
- der Hund entlaufen oder dauerhaft abhandengekommen ist oder
- die Hundehalterin bzw. der Hundehalter aus dem Stadtgebiet Oberhausen wegzieht.
Hundesteuersatzung
Die Einzelheiten zur Steuerpflicht, zu Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen sowie zu den geltenden Steuersätzen ergeben sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen.
Zur Hundesteuersatzung
Es gelten folgende Steuersätze:
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Steuersatz |
| ein gehaltener Hund | 168,00 Euro |
| zwei gehaltene Hunde | 252,00 Euro je Hund |
| drei und mehr gehaltene Hunde | 288,00 Euro je Hund |
| gefährliche Hunde im Sinnde des §3 LHundG | 850,00 Euro je Hund |
Ansprechpartner
Bei Fragen zur Anmeldung, Abmeldung oder Veranlagung eines Hundes stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hundesteuer gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner
| Aufgabengebiet | Sachbearbeiter/in | Telefonnummer 0208/825- |
Zimmer |
|---|---|---|---|
| Arbeitsgruppenleitung | n/n | ||
| A - Z | Frau Bock | 3024 | 7 |
| A - Z | Frau Fengler | 2225 | 50 |
| A - Z | Frau Frerich | 3142 | 50 |
| A - Z | Frau Menke | 2534 | 7 |
Öffnungszeiten
| Montag | 08:30 - 12:00 Uhr | 13:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 - 12:00 Uhr | 13:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:30 - 12:00 Uhr | 13:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 - 12:00 Uhr | 13:30 Uhr - 15:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Hundesteuer
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen
E-Mail: hundesteuer@oberhausen.de