Wohnen
Straßenbaubeiträge
Erschließungsbeiträge werden für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen wie Straßen, Wege und Plätze erhoben. Straßenbaubeiträge werden für die Erneuerung (nachmalige Herstellung), Erweiterung, Verbesserung von Erschließungsanlagen wie Straßen, Wegen und Plätzen erhoben. Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden von einer beabsichtigten Beitragserhebung über ihre gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen schriftlich informiert.
Weitere Informationen und eine Übersicht über Ihre Ansprechpartner*innen erhalten Sie im Serviceportal der Stadt Oberhausen.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Erschließung, Beiträge
Technisches Rathaus
Gebäude A
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3213
Öffnungszeiten
Montag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr | 13.30 - 15.00 Uhr |
Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr | geschlossen |