Familienforschung und Erbenermittlung

Informationen für Familienforschung und Erbenermittlung

Damit wir Ihr Anliegen ohne Verzögerungen bearbeiten können, nutzen Sie bitte die folgende kurze Checkliste und schreiben uns eine Mail mit Ihrem Anliegen an Familienforschung@oberhausen.de oder rufen uns während unserer Telefonzeiten unter 0208 3095209-0 an.

Folgende Informationen brauchen wir in der Regel von Ihnen:

  1. vollständige(r) Name(n) (und Geburtsnamen bei Frauen) der gesuchten Person(en), keine Spitznamen
  2. idealerweise Registernummer und Jahr der gesuchten Urkunden (wenn dies nicht möglich ist, dann das Datum oder allerhöchstens einen 10-Jahres-Zeitraum)
  3. Welche Dokumente suchen Sie konkret? (z.B. Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Meldekarten)
  4. Welche Standesämter kommen infrage? (Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld, Buschhausen, Alstaden, Holten, Sterkrade-Nord)
  5. Namen der Eltern, Kinder und Ehepartner der gesuchten Person(en) (wenn diese bekannt sind)
  6. Adressen der gesuchten Person(en) in Oberhausen (wenn diese bekannt sind)
  7. Welche Dokumente (Urkunden, Meldekarten, etc.) bezogen auf die gesuchte(n) Person(en) und deren Familienzweig liegen Ihnen schon vor?
  8. Werden einfache oder beglaubigte Kopien benötigt? Können einfache Kopien digital per E-Mail versandt werden? (Beglaubigte Kopien können immer nur per Post zugestellt oder abgeholt werden)
  9. Rechnungsadresse, ohne diese können wir Ihre Anfrage leider nicht bearbeiten
  10. ggf. Ihr finanzielles Limit für die Recherchekosten

WICHTIGER HINWEIS ZU UNSEREN BESTÄNDEN:

Damit Sie direkt sehen, wonach wir für Sie überhaupt suchen können (und wo andere Archive zuständig sind), haben wir hier das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

  • Der Blick auf den Kalender (ab 1874): Da wir uns hier auf der rechtsrheinischen Seite befinden, wurde das Personenstandswesen bei uns erst 1874 eingeführt (linksrheinisch war das schon 1798). Unsere frühesten Urkunden starten daher generell erst ab dem Jahr 1874.
  • Vor 1874 (Kirchenbücher): Für alles, was vor 1874 passiert ist, waren damals die Kirchen zuständig. Diese Kirchenbücher liegen heute entweder bei den Gemeinden selbst oder in den jeweiligen Kirchenarchiven. Hier im Stadtarchiv können wir Ihnen für die Zeit vor 1874 leider keine konkrete Hilfestellung leisten, sondern lediglich an die zuständigen Stellen verweisen.
  • Welche Urkunden sind aktuell bei uns? Wir bewahren Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden auf, deren gesetzliche Fristen abgelaufen sind. Konkret bedeutet das für Ihre Suche:
    1. Geburtsurkunden: ca. 1874 bis 1915
    2. Heiratsurkunden: ca. 1874 bis 1945
    3. Sterbeurkunden: ca. 1874 bis 1995
  • Jüngere Urkunden: Alles, was nach diesen Zeiträumen liegt, befindet sich noch in der Zuständigkeit des Standesamts Oberhausen.
  • Einsicht vor Ort: Geburts- und Heiratsurkunden bis 1910 und Sterbeurkunden bis 1932 können Sie kostenfrei bei uns im Lesesaal einsehen (Di und Do 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr). Alle Dokumente können dort fotografiert werden, lediglich für Kopien und Scans fallen Gebühren in Höhe von je 5,00 € an.

Informationen Personenstandsangelegenheiten

Im 20. Jahrhundert wurden die vier Registerserien - Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften, Sterbefälle - unabhängig von ihrer Entstehungszeit, also unabhängig von ihrem Alter, als Schriftgut der Standesämter angesehen. Nach der seit dem 1. Januar 2009 geltenden Neuregelung des Personenstandsrechts gibt es nunmehr rückwirkende Fortführungsfristen, nach deren Ablauf die Register durch die Standesämter dem zuständigen kommunalen Archiv übergeben werden.

In jedem Standesamtsbezirk werden folgende Unterlagen zu Archivgut:

  • Geburtenbücher:
    Nach 110 Jahren, vorhanden sind die Jahrgänge ab 1874
  • Heiratsbücher:
    Nach 80 Jahren, vorhanden sind die Jahrgänge ab 1874
  • Sterbebücher:
    Nach 30 Jahren, vorhanden sind die Jahrgänge ab 1874

Mit dem Ablauf der Fortführungsfristen sind die archivrechtlichen Vorschriften für die Benutzung maßgebend.

Beurkundungen bleiben ausschließlich Angelegenheit des Standesamts im zeitlichen Rahmen der Fortführungsfristen. Nach Ablauf der Fortführungsfristen und der Übergabe an das zuständige Archiv sind keine Beurkundungen mehr vorgesehen, es können aber Auskünfte und Nachweise erteilt werden, die sich nach den archivrechtlichen Vorschriften richten.

Das Stadtarchiv hat alle Oberhausener Registerserien übernommen, deren Fortführungsfrist abgelaufen ist. Eine Beauskunftung aus diesen Registern ist gebührenpflichtig und kann über Familienforschung@oberhausen.de oder postalisch eingeholt werden.


Jüngere Personenregister werden beim Standesamt Oberhausen aufbewahrt.

Urkundenservice Standesamt Oberhausen

Kontakt

Stadtarchiv Oberhausen  
Eschenstraße 60  
46049 Oberhausen Familienforschung und Erbenermittlung
Tel.: 0208 3095209-0 Tel.: 0208 3095209-0
Fax: 0208 3095209-39 Fax: 0208 3095209-39
E-Mail: stadtarchiv@oberhausen.de E-Mail: Familienforschung@oberhausen.de