Nachbarbeschwerden
Für allgemeine Beschwerden:
Beschwerde-Hotline
Tel.: 0208 825-0
beschwerde@oberhausen.de
Fühlen Sie sich durch einen Privaten Nachbarn stark belästigt?
Wenden Sie sich bitte an Allgemeine Ordnungsangelegenheiten.
Fühlen Sie sich durch eine Baustelle im öffentlichen Verkehrsraum in Ihrer Nachbarschaft stark belästigt?
Wenden Sie sich bitte an das Baustellenmanagement.
Fühlen Sie sich durch einen Gastronomiebetrieb oder eine Veranstaltung in Ihrer Nachbarschaft stark belästigt?
Wenden Sie sich bitte an Gaststättenbeschwerden
Möchten Sie sich über Schäden im öffentlichen Raum oder wilde Müllkippen beschweren?
Nutzen Sie bitte Schadensmeldung Online
Fühlen Sie sich durch einen Gewerbebetrieb in Ihrer Nachbarschaft stark belästigt?
Folgen Sie bitte der abfolge unter erste Schritte und Sprechen Sie bitte den Betreiber der Anlage auf die Umstände an und bitten Sie darum Abhilfe zu schaffen! (Anker erste Schritte)
Bei Beschwerden über Anlagen wegen Lärm, Luftverunreinigung, Licht oder Erschütterungen sollte zunächst der direkte Kontakt zum Betreiber der störenden Anlage gesucht werden, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Führt das Gespräch nicht zum Erfolg, können Sie sich an die zuständige Behörde wenden. Im Stadtgebiet Oberhausen gibt es Anlagen, für die die Bezirksregierung Düsseldorf, das Umweltamt oder das Ordnungsamt der Stadt Oberhausen zuständig sind. In akuten Fällen, wenn z.B die Nachtruhe immens gestört ist, ist die Polizei die erste Anlaufstelle.
Erste Schritte:
1. Das ruhige Gespräch mit dem Betreiber suchen:
- Direkter Kontakt: Wenden Sie sich als erstes direkt an den Betreiber der Anlage. Oft lässt sich das Problem durch ein ruhiges klärendes Gespräch und das Finden von Kompromissen beseitigen.
- Lösungen anbieten: Bei Lichtimmissionen kann oft schon der Austausch der Lampe, die Anbringung einer Blende oder die Änderung des Abstrahlwinkels helfen. Bei Lärm kann die Wahl leiserer Geräte oder das Verständnis für Ruhezeiten eine Lösung sein.
2. Dokumentation und behördliche Schritte wenn sich trotz mehrmaliger Ansprache keine Besserung eingestellt hat:
- Protokoll: Führen Sie ein detailliertes Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Art der Störung, um das Problem nachweisen zu können.
- Wenn der direkte Kontakt zum Betreiber erfolglos bleibt, kontaktieren Sie die zuständige Behörde.
- Zuständige Behörde kontaktieren:
- Ordnungsamt/Polizeibehörde: Bei akuten und wiederkehrenden Lärmstörungen kann die Polizei oder das Ordnungsamt informiert werden.
- Für besonders umweltrelevante Anlagen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
- Umweltamt: Bei Immissionen wie Lärm, Luftverunreinigung oder Lichtemmissionen ist das Umweltamt der richtige Ansprechpartner. Dort können Messungen veranlasst und erforderliche Maßnahmen angeordnet werden.
3. Weitere Maßnahmen (für Mieter)
- Vermieter informieren: Als Mieter können Sie Ihren Vermieter informieren, da eine ständige Lärmbelästigung einen Mangel darstellen kann, gegen den der Vermieter vorgehen muss.
- In Fällen wo die Anlage duch den Vermieter oder einen anderen Mieter innerhalb eines Besitztums betrieben wird, besteht ein Innenverhältnis, wo kein einschreiten der Behörde gegeben ist. Hier muss der Vermieter abhilfe schaffen.
Fühlen Sie sich durch einen Gewerbebetrieb in Ihrer Nachbarschaft aufgrund von starken Gerüchen, Licht oder Lärm belästigt?
Sprechen Sie bitte den Betreiber der Anlage auf die Umstände an und bitten Sie darum Abhilfe zu schaffen!
Sollte sich auch nach mehrmaliger Ansprache keine Besserung einstellen, teilen Sie Ihre Beschwerde der Unteren Immissionsschutzbehörde mit. Wir können den Ursachen nachgehen und eine Verbesserung erreichen, wenn die direkte Kommunikation mit den benachbarten Betrieben an ihre Grenzen stößt. Bitte fügen Sie, wo immer möglich, Zusammenfassungen oder Aufzeichnungen Ihrer Kommunikation mit dem störenden Betrieb bei.
Für besonders umweltrelevante Anlagen ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an das Grüne Telefon der Bezirksregierung Düsseldorf.
Tel.: 0211 475-4444
Ansprechpartner/In
für Verwaltungsangelegenheiten
| Frau Menke |
Tel.: 0208 825-3542 |
Für technische Fragen
| Herr Jarzyna |
Tel.: 0208 825-3589 |
Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Umweltschutzbehörde
Technisches Rathaus Sterkrade
Gebäude B, 7. Etage
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: uib@oberhausen.de