Minderjährige (werdende) Mütter
Im Gesetz heißt es, dass du aufgrund deiner Minderjährigkeit, beschränkt geschäftsfähig bist und deshalb dein Kind nicht in allen Situationen rechtlich vertreten kannst. Wenn du zur Geburt deines Kindes noch nicht volljährig, also mindestens 18 Jahre alt bist, bekommt dein Kind deshalb - neben dir - noch eine weitere Person zur Seite gestellt. Ihr sorgt dann gemeinsam dafür, dass es deinem Kind gut geht. Mach dir möglichst früh Gedanken darüber, welche Person diese wichtige Aufgabe an deiner Seite übernehmen soll. Es gibt verschiedene Möglichkeiten: der volljährige Vater deines Kindes, eine Person aus deinem Umfeld oder eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Amtsvormundschaft des Jugendamtes.
Wenn du nichts weiter unternimmst, wird mit Geburt deines Kindes automatisch die Amtsvormundschaft zuständig. Dafür ist kein Gerichtsverfahren notwendig und auch sonst müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn aber der Vater deines Kindes oder eine Person aus deinem Umfeld mit dir gemeinsam für dein Kind sorgen soll, müssen einige Dinge im Vorfeld erledigt werden. Eine Übersicht der verschiedenen Möglichkeiten findest du hier.
In der Koordinierungsstelle wirst du zu diesem Thema weiter beraten. Du findest Unterstützung bei der Frage, wer - neben dir - am besten geeignet ist, Vormund für dein Kind zu werden und welche Schritte dafür notwendig sind. Melde dich gerne und vereinbare einen Termin.
KONTAKT
Stadt Oberhausen
Koordinierungsstelle Vormundschaft
Virchowstraße 83
46047 Oberhausen
Cindy Greul
Tel.: 0208 825-9459
E-Mail: cindy.greul@oberhausen.de