Veterinäramt, Lebensmittelüberwachung
Aufgaben des Veterinäramtes im Rahmen des Landeshundegesetzes:
- Anmeldungen für Verhaltensprüfungen (sogenannter "Wesenstest") bei Beißvorfällen sind schriftlich mit formlosem Antrag und der erhaltenen Ordnungsverfügung einzureichen
- Anmeldungen für Maulkorb- und Leinenbefreiung von §3-Hunden nach LHundG mit dem verbindlichen Anmeldeformular und Beigabe der Haltererlaubnis per Post oder E-Mail.
- Terminvereinbarungen zum Ablegen der erforderliche Sachkundeprüfung für Halter von gefährlichen Hunden (§3-Hunde nach LHundG)
- Sachkundeprüfungen von Hunden bestimmter Rassen (§10-Hunde nach LHundG) sind beim Sachverständigen nach LHundG abzulegen
- Terminvereinbarungen für Rassebestimmungen
Kontakt:
Herr Detta
Zimmer: B 511
E-Mail: amtstierarzt@oberhausen.de
Tel: 0208 825-3337
Fax: 0208 825-5384
Frau Eckert
Zimmer: B 511
E-Mail: amtstierarzt@oberhausen.de
Tel: 0208 825-2483
Fax: 0208 825-5384
Ansprechpartner für weitere Anliegen zum Landeshundegesetz und Störungen der öffentlichen Sicherheit, z.B. durch nicht angeleinte Hunde:
Kontakt:
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Technisches Rathaus
Zimmer: B 406
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Fax: 0208 825-5325
oder für Lärmstörungen aus dem privaten Bereich, zum Beispiel durch Hundelärm
Kontakt:
Frau Helbing
Tel.: 0208 825-2500
E-Mail: anke.helbing@oberhausen.de
Hundesteuer:
Informationen zur Hundesteuer finden Sie auf der Seite des zuständigen Fachbereichs Steuern, zu der Sie über diesen Link gelangen. E-Mail: hundesteuer@oberhausen.de
Sachkundeprüfung für gefährliche Hunde (Paragraph 3)
Wir führen Sachkundeprüfungen für Bürger aus Oberhausen durch. Die Prüfung besteht aus einem 45minütigen Onlinetest und mit einem sich daran anschließenden 30minütigen Fachgespräch. Die Prüfung kostet inklusive der Bescheinigung 97,00 Euro. Für Personen mit sprachlichen Verständnisproblemen kann die Dauer des Onlinetests auf 90 Minuten erhöht werden, ohne dass sich die Anzahl der Fragen erhöht.
Die Fragen stammen aus acht Sachgebieten:
- Welpenkauf und Aufzucht
- Lernverhalten
- Hund und Öffentlichkeit
- Ausdruckverhalten
- Haltung, Pflege und Gesundheit
Es müssen mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden, wobei in keinem Sachgebiet weniger als 60 Prozent erreicht werden dürfen. Als Vorbereitung sollten Sie unbedingt das Landeshundegesetz NRW gelesen und verstanden haben, insbesondere alle Regelungen zu den Paragraph 3 Hunden sowie die Tierschutzhundeverordnung NRW.
Darüber hinaus können Sie sich auf der Seite der Tierärztekammer Nordrhein anhand der dortigen Fragen vorbereiten. Diese Fragen dienen Ihnen nur als Orientierung und werden nicht „1 zu 1“ so von uns gestellt. Das Durcharbeiten dieser Fragen kann Ihnen jedoch helfen, wenn Sie die Antworten nachvollziehen und verstanden haben. Ein stumpfes Auswendiglernen der Antworten ist nicht zielführend.
Die Prüfungen finden nach Terminvergabe mittwochs in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr statt.
Kontakt
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
Gebäudeteil B
5. Obergeschoss
46145 Oberhausen
Telefon Lebensmittelüberwachung: 0208 825-2265
Telefon Veterinäramt: 0208 825-2396
Fax: 0208 825-5384
E-Mail: amtstierarzt@oberhausen.de und lebensmittelueberwachung@oberhausen.de