Bereich Gesundheit

Hygiene & Umweltmedizin

Badewasser

Schwimmen und Baden gehören zu den wenigen Freizeitsportarten, die jede Altersgruppe, Menschen mit Behinderungen und sonst in ihrer körperlichen Bewegungsfähigkeit eingeschränkten Menschen zugänglich sind. Darüber hinaus ist schwimmen durch die Aufhebung des Körpergewichts im Wasser für Menschen mit Schäden an Gelenken und mit Muskelschwäche sehr gesund. Die Voraussetzung, dass Schwimmen und Baden tatächlich gesund hält ist einwandfreies Badewasser.

Keine Badekultur ohne Bäderhygiene!

Da Badewasser gleichzeitig ein guter Überträger von Mirkoorganismen ist und jeder Badegast mehrere Millionen Bakterien, Viren, Pilze und sonstige Mikroorganismen in das Badewasser abgibt, muss das Badewasser in öffentlichen Hallen- und Freibädern so behandelt werden, dass die Infektionsgefahr beherrscht werden kann. Dies erfolgt über technische Badewasseraufbereitung. Der Badegast muss durch sorgfältige Körperreinigung vor dem Baden und entsprechendes Verhalten im Bad selbst dafür sorgen, dass die Verschmutzung des Schwimmbeckenwassers und der Barfussflächen so gering wie möglich bleiben.

Körperreinigung vor und nach dem Baden  
Qualitätssicherung in der Schwimmbadwasseraufbereitung
Warum muss eigentlich Chlor ins Schwimmbadwasser?  


Körperreinigung vor und nach dem Baden  

Da durch die Badenden eine Vielzahl von Verschmutzungsstoffen in das Badewasser abgegeben werden können, kommt der Körperreinigung vor dem Baden eine hohe hygienische und ästhetische Bedeutung zu. Hierdurch wird erreicht, dass auf der Hautoberfläche und an den Haaren anhaltende Substanzen wie beispielsweise Schweiß, Hautfett, Mikroorganismen und Körperpflegemittel weitgehend entfernt und somit aus dem Badewasser fern gehalten werden. Dies wiederum erleichtert es der Badewassertechnik, jederzeit ein, den geltenden Bestimmungen entsprechendes, gesundheitlich zuträgliches Badewasser zur Vefügung zu stellen.
Die Körperreinigung vor dem Baden sollte gründlich mit Seife und Shampoo erfolgen und alle Körperstellen erreichen. Es ist dabei egal ob Feste Seife oder Flüssige Seife verwendet wird. In jedem Fall ist darauf zu achten, dass die Seifen- und Shampooreste gut ab- und ausgespült werden, damit diese Stoffe nicht in das Badewasser gelangen.
Beim Verlassen der Schwimmhalle sollte zumindest klar abgeduscht werden, eine nochmalige Körperreinigung mit Seife/Shampoo ist nicht erforderlich. Wer dies aus persönlichen Gründen möchte, kann es zusätzlich gerne tun.
Wichtiger ist, nach dem Baden die Füße zur Verhinderung von Fußpilzinfektionen sehr gut zu trocknen, vor allem die Zehzwischenräume. Im Bad selbst (natürlich außerhalb des Wassers) sollten aus dem gleichen Grund Badeschuhe getragen werden. Fußsprühanlagen können, soweit vorhanden, genutzt werden. Sie sollten erst nach dem Verlassen der Schwimmhalle verwendet werden und die Füße danach nicht wieder mit Wasser abgespült werden. Bevor die Strümpfe/Schuhe angezogen werden, müssen die Füße trocken sein.

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Wie läuft die Qualitätssicherung in der Schwimmbadwasseraufbereitung? 

Das Schwimmbadwasser muss hinsichtlich seiner chemischen, physikalisch-chemischen und mikrobiologischen Qualität laufend kontrolliert und korrigiert werden, um Infektionen bei den Badegästen und/oder Beeinträchtigungen durch Chemikalien im Badewasser zu verhindern. Hierzu sind eine Vielzahl qualitätssichernder Maßnahmen erforderlich:

Die Qualitätssicherung der Bäderhygiene basiert im Grundsatz auf der Eigenüberwachung des Betreibers/der Betreiberin und auf der behördlichen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Der Betreiber/die Betreiberin wird in seiner Eigenüberwachung von externen Stellen in denjenigen Belangen unterstützt, die er selbst nicht leisten kann. Diese externen Stellen können z. B. Untersuchungsinstitute für chemische und bakteriologische Badewasseranalysen, Hersteller von Badewasseraufbereitungsanlagen und Messgeräten und Planungsbüros sein.
Da der Gesetzgeber trotz vorliegeder Ermächtigung in § 37 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes bis heue keine Badebeckenwasser-Verordnung geschaffen hat, werden zur Einhaltung der grundsätzlichen hygienischen Anforderungen gemäß Infektionsschutzgesetz die DIN 19643 sowie die Empfehlungen des Umweltbundesamtes herangezogen. Die Aufgaben zur Sicherstellung der Badewasserqualität sind wie folgt aufgeteilt:

Aufgaben des Badbetreibers

  • Tägliche Chlormessungen und pH-Wert-Messungen 
  • regelmäßige Betriebskontrollen 
  • Betriebsbuch führen
  • Wartungsarbeiten
  • Veranlassung von chemischen und bakteriologischen Routineuntersuchungen des Badewassers

Aufgaben externer Firmen

  • Entnahme von Badewasserproben und Durchführung chemischer sowie bakteriologischer Analysen 
  • Fachberatung 
  • technische Fehlersuche
  • Fachplanung

Aufgabe der Gesundheitsämter

  • Hygienekontrollen
  • amtliche Badewasseruntersuchungen
  • Kontrolle der Betreiberpflichten
  • ggf. seuchenrechtlicher Vollzug

In Oberhausen werden alle öffentlichen Schwimmbäder im monatlichen Rhythmus kontrolliert. Freibäder werden während der  Badesaison im 14-tägigen Rhythmus kontrolliert. Die Kontrollen umfassen die chemisch/physikalischen Messungen, eine Kontrolle des Betriebsbuches sowie eine Kontrolle der allgemeinen Hygiene. In bestimmten Fällen kann es auch zur sofortigen Schließung eines zu beanstandenden Badebeckens bis zur Wiederherstellung einwandfreier hygienischer Verhältnisse kommen. Der Bäderüberwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen auch kleine Betriebe, die beispielsweise nur über ein Tauchbecken oder einen Hot-Whirl-Pool verfügen.

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Warum muss eigentlich Chlor ins Schwimmbadwasser? 

Da Badewasser ein guter Überträger von Mikroorganismen ist und jeder Badegast trotz Körperreinigung vor dem Baden mehrere Millionen Bakterien, Viren, Pilze und sonstige Mikroorganismen in das Badewasser abgibt, muss das Badewasser laufend desinfiziert werden. So kann die Infektionsgefahr beherrscht werden. Dies geht am besten mit Chlor, das dem Badewasser in verschiedenen Formen zugesetzt werden kann. Chlor reagiert im Wasser sehr schnell und ist von allen in Frage kommenden Desinfektionsmitteln dasjenige, das für den menschlichen Organismus am wenigsten problematisch ist. Aus diesem Grund ist in Deutschland für Badebeckenwasser außer Chlor kein anderes Desinfektionsmittel zugelassen.
Aufgrund seiner chemischen Reaktionsfreudigkeit reagiert Chlor im Badewasser aber nicht nur mit den Mikroorganismen, sondern auch mit anderen organischen und anorganischen Inhaltstoffen des Badewassers. So können beispielsweise unerwünschte chemische Chlorverbindungen wie Chloramine und Haloforme/Trihalogenmethane (THM) entstehen, über die gelegentlich in der Presse berichtet wird.
Regelungen für THM im Badebeckenwasser gibt es nach unserer Kenntnis nur in Deutschland, Dänemark und der Schweiz, wobei der Richtwert in Deutschland mit 20 Mikrogramm/Liter deutlich niedriger angesetzt ist als in den anderen Ländern. Dabei muss betont werden, dass dieser Wert nicht toxikologisch abgeleitet ist (dann dürfte er bei ca. 400 Mikrogramm/Liter liegen), sondern sich an der technischen Machbarkeit orientiert.
Im Allgemeinen kann man davon ausgehen, dass sich die Bildung dieser Stoffe in einem gut aufbereiteten Badewasser (dem durch die Aufbereitung die meisten Verschmutzungsstoffe vor allem organischer Natur entzogen wurden) in gesundheitlich unbedenklichen Grenzen hält. Schlecht aufbereitete Badewässer hingegen lassen sich oft schon am Chlorgeruch erkennen. Der Geruch entsteht maßgeblich nicht nur durch das reine Chlor im Badewasser, sondern durch dessen Reaktionsprodukte mit den Verschmutzungsstoffen, den Chloraminen. Das gleiche gilt auch für Schleimhautreizungen, die sich vor allem bei Kindern durch die bekannten "roten Augen" bemerkbar machen. Hier spielt aber auch das Abspülen des Flüssigkeitsfilmes des Auges durch das Badewasser eine Rolle.

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Ansprechpartner/in zum Thema Badewasser

Name E-Mail Telefon Zimmer
Laura Ling laura.ling@oberhausen.de 0208 825-2778 1.19
Thomas Buchardt thomas.buchardt@oberhausen.de 0208 825-2186 1.24
Rolf Rheinschmidt rolf.rheinschmidt@oberhausen.de 0208 825 - 2697 1.18
 

Sammeladresse des Bereichs Hygiene & Umweltmedizin
E-Mail: trinkwasser@oberhausen.de