Mündel
Wenn ein Familiengericht eine Vormundin oder einen Vormund für dich bestellt hat, trifft diese Person wichtige Entscheidungen für dich. Du musst von deiner Vormundin oder deinem Vormund aber so einbezogen und so informiert werden, dass du verstehen kannst, worum es geht. Dein Wunsch und deine Lebenssituation müssen dabei ebenfalls durch sie oder ihn beachtet werden. Auch wenn deine Vormundin oder dein Vormund nicht so entscheiden muss, wie du es dir wünscht, soll dir erklärt werden, warum eine andere Entscheidung getroffen wurde. Damit ihr solche Themen gut besprechen könnt, ist es wichtig, dass ihr euch gut kennt und euch möglichst vertraut. Deine Vormundin oder dein Vormund soll dich deshalb regelmäßig zu Hause besuchen. Diese und andere Rechte, für die sich deine Vormundin oder dein Vormund einsetzen muss, stehen in einem Gesetz festgeschrieben: § 1788 BGB. Darin steht, du hast das Recht
- auf eine Erziehung, die dir hilft, selbständig zu werden und gut mit anderen Menschen auszukommen,
- auf eine gewaltfreie Erziehung – also ohne körperliche und seelische Verletzungen und Strafen,
- auf regelmäßige Treffen mit deiner Vormundin oder deinem Vormund,
- dass dein Wille, deine Kontakte zu wichtigen Bezugspersonen, deine Religion und deine Kultur geachtet werden,
- dass du an Entscheidungen, die dich betreffen beteiligt wirst.
Weil du unter 18 Jahre alt bist, gelten für dich außerdem allgemeine Kinderrechte. Hier kannst du dir die Rechte, die für alle Kinder gelten, genauer anschauen.
Wenn du 14 Jahre oder älter bist, darfst du einige Anträge, die deine Vormundschaft betreffen, selbst stellen. Du kannst dich zum Beispiel an das Gericht wenden und beantragen, dass bestimmte Personen mehr oder weniger Entscheidungen für dich treffen sollen. Welche Möglichkeiten du genau hast, erklärt dir in einem persönlichen Gespräch gerne die Koordinierungsstelle Vormundschaft. Dorthin kannst du dich auch mit anderen Fragen rund um deine Vormundschaft und deine Rechte wenden – auch wenn du noch nicht 14 Jahre alt bist.
KONTAKT
Stadt Oberhausen
Koordinierungsstelle Vormundschaft
Virchowstraße 83
46047 Oberhausen
Cindy Greul
Tel.: 0208 825-9459
E-Mail: cindy.greul@oberhausen.de