Zinssenkung
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es möglich, über die zuständige Stadtverwaltung einen Zinssenkungsantrag für Darlehen aus öffentlichen Mitteln zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen bei der NRW.BANK zu stellen.
Die Höhe einer möglichen Zinssenkung ergibt sich nach Durchführung einer so genannten Einkommensberechnung für jede im Haushalt lebende Person. Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich::
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen
- aktueller Steuerbescheid
- aktueller Rentenbescheid
Nach erfolgter Einkommensberechnung wird eine Bescheinigung zur Vorlage bei der NRW.BANK erstellt. Die Bescheinigung wird von hier für Sie direkt der NRW.BANK zugesandt.
Öffnungszeiten
| Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren. Dieser Termin kann auch außerhalb der genannten Öffnungszeiten liegen.
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Zimmer | |
|---|---|---|---|
| Benjamin Broß | 0208 825-2791 | benjamin.bross@oberhausen.de | A 021 |
| Jana Hölscher | 0208 825-2005 | jana.hoelscher@oberhausen.de | A 022 |
| Milan Brinkmann | 0208 825-3413 | milan.brinkmann@oberhausen.de | A 033 |
| Klaus Koch | 0208 825-2684 | klaus.koch@oberhausen.de | A 039 |
| Fax | 0208-825-5061 |
Kontakt
Stadt Oberhausen
Wohnungsaufsicht, Wohnraumförderung
Technisches Rathaus
Gebäudeteil A
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen