Pflege in Oberhausen
Verhinderungspflege
Macht eine private Pflegeperson Urlaub oder ist durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens acht Wochen je Kalenderjahr bis zu 3.539 Euro.
Der Jahresbeitrag von 3.539 Euro ist ein gemeinsamer Betrag für Verhinderungspflege und für Kurzzeitpflege, der flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden kann.
Die Ersatzpflege kann erbracht werden von:
- Personen die mit der Pflegebedürftigen Person nicht bis zum zweiten Gad verwandt oder verschwägert sind und
- die mit der pflegebedürftigen Person nicht in häuslicher Gemeinschaft leben.
Bei der Verhinderungspflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, die Pflege aber nicht erwerbsmäßig ausüben, sind die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich auf den 2-fachen Betrag des jeweiligen Pflegegeldes, bis zu acht Wochen, begrenzt. Wenn in diesem Fall notendige Aufwendungen der Ersatzpflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung bis zu 3.539 Euro aufgestockt werden.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Pflegeberatungsstelle
Sozialrathaus
Essener Straße 53
46047 Oberhausen
(Aufzug vorhanden)
Bei persönlichem Besuch bitte vorher unbedingt einen Termin vereinbaren.
Jan Katner |
Beate Berger (Teilzeit) |