Pflege in Oberhausen
Verhinderungspflege
Wenn Sie selbst krank werden, zur Kur müssen oder dringend Urlaub benötigen, können Sie Leistungen für eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Die Ersatzupflege kann erbracht werden von:
- Nachbarn oder Bekannten
- Verwandten bis 2. Grades (nur Fahrkostenersatz & Verdienstausfall)
- Ambulanter Pflegedienst, Tagespflege oder stationäre Einrichtung
- sie kann auch stundenweise bis zur Ausschöpfung des u. g. Betrages in Anspruch genommen werden
Die Verhinderungspflege wird längstens für vier bzw. sechs Wochen und bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr übernommen. Sobald eine sechsmonatige Vorpflegezeit erfolgt ist, besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2.
50% des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege (das sind bis zu 806 EUR) können zusätzlich für die Verhinderungspflege ausgegeben werden. Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für die Kurzzeitpflege angerechnet.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können innerhalb eines Kalenderjahres beansprucht werden.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Pflegeberatungsstelle
Elly-Heuss-Knapp-Str. 1
46145 Oberhausen
(Aufzug vorhanden)
Jan Katner |
Beate Berger (Teilzeit) |