Stadtteilentwicklung Osterfeld

Fassaden- und Innenhofprogramm

Im Rahmen des Projekts „Soziale Stadt Osterfeld“ sollen in den nächsten Jahren zahlreiche bauliche Maßnahmen umgesetzt werden um das Erscheinungsbild und das Wohnumfeld nachhaltig zu verbessern und die Lebensqualität im Programmgebiet zu steigern.

Dabei geht es neben Maßnahmen im öffentlichen Raum auch darum, den privaten Gebäudebestand zu sanieren und dem zukünftigen Bedarf anzupassen. Ziel ist es private Haus- und Grundstückseigentümer zu aktivieren und deren Initiativen und Engagement zu unterstützen.

Im Rahmen der Städtebauförderung fördert die Stadt Oberhausen mit Mitteln des Landes NRW, der Bundesrepublik Deutschland, der EU sowie mit städtischen Eigenmitteln die Hauseigentümer/innen und Mieter/innen, die ihre Fassaden oder ihren Innenhof neu gestalten oder begrünen und somit aufwerten möchten. Ziel ist es, den Wohn-, Freizeit und den ökologischen Wert im Programmgebiet wesentlich und nachhaltig zu verbessern und somit zu einer optischen und klimatischen Aufwertung beizutragen. Zugleich wird eine Vermietbarkeit und Wertsteigerung der Immobilien bewirkt.

Gefördert wird nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung ein Zuschuss von 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Gesamtkosten, jedoch maximal 30,00 EUR pro m². Die übrigen 50 Prozent der Gesamtkosten trägt der/die Grundstückseigentümer/in.

Förderfähige Maßnahmen sind:

  • Sanierung von Fassaden: wie z.B. Reinigung, Putzausbesserungen und Anstrich nach Abstimmung des Farbkonzeptes, Wiederherstellung und Restaurierung erhaltenswerter Stuck- und Putzfassaden, Künstlerische Gestaltung von Grenzmauern, Wänden, Fassaden oder Fassadenteilen wie z.B. Brandmauern,
  • Begrünung von Fassaden und Fassadenteilen sowie Dachbegrünung an Haupt- und Nebengebäuden und Garagen, nach Abstimmung des Gestaltungskonzepts,
  • Gestaltung und Herrichtung von privaten Innenhöfen: wie z.B. die Entsiegelung von versiegelten Flächen, Herrichtung der Flächen inkl. Reinigung und künstlerischer Gestaltung, Anlage und Gestaltung von Wegen, Plätzen, Zugängen und Grünflächen, Pflanzungen von Bäumen, Anlage von Beeten und Rasenflächen,
  • Abkopplung des Regenwassers von der Kanalisation, soweit die entsprechende Planung, hinsichtlich der Möglichkeiten, Einschränkungen und die Genehmigungspflicht von Versickerungs- und Entsiegelungsmaßnahmen mit den zuständigen Stellen abgestimmt ist und die finanzielle Förderung durch die Emscher Genossenschaft ausgeschlossen wird.

Für die Antragstellung ist das entsprechende Antragsformular zu nutzen. Das Einreichen ist ganzjährig beim Stadtteilbüro Osterfeld möglich.

Ausführliche Informationen, Antragsformulare und Richtlinien sowie Beratungen zu allen Fragen rund um das Fassaden- und Innenhofprogramm und die Antragstellung erhalten Sie vor Ort im Stadtteilbüro Osterfeld.

Zudem stehen die Richtlinie, das Antragsformular, der Flyer mit grundlegenden Informationen sowie eine Karte mit der Abgrenzung des Stadtumbaugebietes als Download hier zur Verfügung.

 

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