Handwerkerparkausweis

Alle Kommunen und Kreise des Regierungsbezirk Düsseldorf einigten sich darauf, einen bezirksweiten Handwerkerparkausweis anzubieten und damit Handwerksbetrieben besondere Parkerleichterungen zu ermöglichen.

1. Berechtigte Handwerksbetriebe

  • Handwerksordnung Anlage A

Maurer und Betonbauer, Ofen- und Luftheizungsbauer, Zimmerer, Dachdecker, Straßenbauer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Brunnenbauer, Steinmetz und Steinbildhauer, Stuckateure, Maler und Lackierer, Gerüstbauer, Schornsteinfeger, Metallbauer, Kälteanlegebauer, Klempner, Installateur- und Heizungsbauer, Elektrotechniker, Elektromaschinenbauer, Tischler und Glaser.

  • Handwerksordnung Anlage B

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Parkettleger, Rollladen- und Jalousiebauer, Raumausstatter, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Eisenflechter, Bautrocknungsgewerbe, Bodenleger, Asphaltierer, Fuger, Holz- und Bautenschutzgewerbe, Rammgewerbe, Betonbohrer und –schneider, Rohr- und Kanalreinigung, Kabelverleger, Einbau von genormten Baufertigteilen.

2. Fahrzeuganforderungen

Die Vereinbarung für einen bezirksweit einheitlich gültigen Handwerkerausweis gilt nur für die Service– und Werkstattfahrzeuge von Betrieben, die Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen. An die Service- und Werkstattfahrzeuge sind folgende Anforderungen zu stellen:

  • Dem Service- und Werkstattfahrzeug muss ein festes Kennzeichen zugeordnet sein und
  • das Fahrzeug muss feste Einbauten haben oder
  • schweres Werkzeug oder Material transportieren/lagern und
  • mit einem Firmenaufdruck versehen sein.

3. Berechtigungsumfang

Der Parkausweis berechtigt für jeweils nur ein Fahrzeug zum

  • Parken im eingeschränkten Haltverbot; im Stadtgebiet Wuppertal nur in Zonen, die zusätzlich mit zeitlichen Beschränkungen versehen sind.
  • Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ohne Entrichtung der Parkgebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
  • Parken auf Bewohnerparkplätzen.

Die Genehmigung bezieht sich nur auf die Ausführung des Gewerkes und gilt somit

nicht zum Parken am Betriebssitz, an der Zweigniederlassung und in deren Nähe.

Zudem sind folgende städtische Zonen generell von dieser Genehmigung

ausgeschlossen:

  • Düsseldorf: Königsallee
  • Essen: alle Ladezonen im eingeschränkten Haltverbot
  • Oberhausen: Marktstraße zwischen Mülheimer Straße und Alsenstraße
  • Wuppertal: Wall

Fußgängerzonen sind von dieser Regelung generell ausgeschlossen.

4. Gültigkeit

Der Parkausweis wird fahrzeugbezogen für die Dauer von 1 Jahr auf Widerruf erteilt. Er gilt nur während der allgemeinen Geschäftszeiten (montags bis samstags von 7 bis 20 Uhr).

5. Antragsverfahren/Zuständigkeit

Der Antragsberechtigte richtet seinen Antrag (mit entsprechendem Antragsformular) an die örtlich zuständige Behörde der Kommune oder des Kreises , in dem er seinen Betriebssitz hat. Es sind folgende Unterlagen dem Antrag beizufügen:

  • Fahrzeugschein
  • Handwerkskarte
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis der Fahrzeuganforderungen (siehe Ziffer 2)
  • Auf Verlangen der Genehmigungsbehörde ist das Fahrzeug vorzuführen

6. Gebühren

Die Gebühren richten sich nach den in den beteiligten Kommunen und Kreisen geltenden Sätze; für die bezirksweite Gültigkeit wird keine Zusatzgebühr erhoben.

Die Gebühren der Stadt Oberhausen können dem Antrag auf Handwerker-Parkausweis (unter Downloads) entnommen werden.

7. Allgemeine Hinweise

  • Von dieser Parkerleichterung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn zur Verrichtung des Gewerkes in zumutbarer Entfernung keine frei verfügbaren Parkflächen vorhanden sind.
  • Der Ausweis ist während des Parkens im Original - von außen gut lesbar - im Fahrzeug (hinter der Windschutzscheibe) auszulegen.
  • Zuwiderhandlungen gegen die Auflagen dieser Genehmigung oder deren Missbrauch können zu einer ordnungsrechtlichen Verfolgung, zum sofortigen Widerruf oder zur Versagung dieser für die Zukunft führen.

8. Antrag

Der Antrag ist beim Fachbereich Verkehrs- und Baustellenmanagement der Stadt Oberhausen zu stellen.

Das Antragsformular kann am Seitenende unter Downloads heruntergeladen werden.

 

Kontakt

Stadt Oberhausen

Verkehrs- und Baustellenmangement

Bahnhofstraße 66

46145 Oberhausen

Tel.: 0208/825-2066 oder -3323

Mail.: verkehrsmanagement@oberhausen.de