Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe im Klageverfahren zur Luftreinhaltung Oberhausen

Ergebnisse des Vergleichs

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Oberhausen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich am 12.02.2020 vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Oberhausen geeinigt. In enger Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium Nordrhein-Westfalen und der Bezirksregierung Düsseldorf wurden umfangreiche Maßnahmen erarbeitet, die so schnell wie möglich die Einhaltung des NO2-Grenzwertes an der Mülheimer Straße sicherstellen sollen. Dabei sollen jedoch nicht nur kurzfristige, sondern auch mittel- und langfristige Maßnahmen ergriffen werden, um die Luftschadstoffbelastung kontinuierlich zu reduzieren. Des Weiteren wurde festgehalten, dass die Beteiligten von der Autoindustrie erwarten, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge sobald wie möglich reduzieren.

Maßnahmenpaket 1

Das Maßnahmenpaket 1 enthält insgesamt 28 Maßnahmen, die zum Teil in Anlage A weiter konkretisiert werden. Einige Maßnahmen waren bereits 2018 in den Masterplan „Saubere Luft für Oberhausen“ aufgenommen worden und befinden sich daher mittlerweile in der Umsetzung. Andere wurden für den Vergleich mit der DUH neu erarbeitet. Allgemein ist für die Umsetzung aller Maßnahmen der vorgesehene Zeitplan zu beachten. Dies gilt auch soweit und solange die Maßnahmen nicht in den für Oberhausen gültigen Luftreinhalteplan aufgenommen worden sind.
In die aktuell von der Bezirksregierung Düsseldorf zu erarbeitende Fortschreibung des Luftreinhalteplans (bis spätestens 31.10.2020) für Oberhausen sind diese Maßnahmen dann aufzunehmen.

Wirkungskontrolle

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich verpflichtet, fortlaufend die Wirkung der aktuell in der Umsetzung befindlichen und bisher nicht im Luftreinhalteplan festgeschriebenen Maßnahmen durch Messung der NO2-Konzentation an der Mülheimer Straße zu kontrollieren. Die Ergebnisse werden monatlich dokumentiert und der DUH zur Verfügung gestellt.
Falls wider Erwarten der durchschnittliche Wert für NO2 auf der Grundlage der Werte für Januar 2020 bis September 2020 40 µg/m³ überschreitet, wird die Stadt auf Grundlage der „Machbarkeitsstudie zur Reduzierung der Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf der Mülheimer Straße“, die aktuell von einem extern beauftragten Büro erarbeitet wird und im Herbst diesen Jahres fertiggestellt werden soll, eine weitere verkehrsreduzierende Maßnahme umsetzen. Dies wären zwischen der Werksgasthauskreuzung und der Danziger Straße entweder eine Pförtnerung (kürzere Grünphasen zur Reduzierung der einfahrenden Fahrzeuge auf die Mülheimer Straße) und/oder Tempo 30 und/oder auf einem noch näher festzulegenden Abschnitt eine dynamische Fahrstreifenreduktion (Reduzierung der Fahrstreifen von vier auf drei, wobei die dritte Spur je nach Verkehrsaufkommen sowohl in die eine als auch in die andere Richtung freigegeben werden kann) und/oder eine Busspur.

Maßnahmenpaket 2 bzw. Empfehlung durch eine Schiedsstelle

Sollte der Grenzwert für NO2 im Jahresmittel für 2020 ebenfalls nicht eingehalten werden, tritt unverzüglich Maßnahmenpaket 2 in Kraft. Dieses enthält die im Maßnahmenpaket 1 unter dem Punkt „Verkehrsreduzierende Maßnahmen an der Mülheimer Straße“ genannten Maßnahmen und besagt, dass diese unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie im erforderlichen Umfang, ggf. kumulativ, unverzüglich verschärfend umgesetzt werden müssen. Das Maßnahmenpaket 2 ist dabei ebenfalls in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufzunehmen.
Sollte der Fall eintreten, dass der NO2-Grenzwert auch bis zum 30.06.2021 überschritten wird, werden sich die DUH und das Land NRW kurzfristig zusammensetzen, um eine Lösung zur schnellstmöglichen Einhaltung zu finden. Sollten sich die beiden Parteien nicht auf kurzfristig wirksame Maßnahmen einigen können, soll eine noch zu benennende Schiedsstelle eine Empfehlung aussprechen, an die die Parteien dann vorbehaltlich einer Öffentlichkeitsbeteiligung gebunden wären.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Fachbereich Ökologische Planung
Clemens Printz
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-3556
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: clemens.printz@oberhausen.de