Bauordnung
Abbruchgenehmigung
Sie benötigen eine Abbruchgenehmigung für ein Gebäude oder einen Gebäudeteil?
Abbruchanträge sind über das Bauportal.NRW oder auf dem Postweg einzureichen.
Bei Rückfragen können Sie unter der unten angegebenen Telefonnummer Kontakt aufnehmen.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2837 (Herr Brode)
Telefon: 0208 825-2496 (Herr Tenoth)
Fax: 0208 825-5283
E-Mail: bauordnung@oberhausen.de