Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
Elisabeth Albrecht-Mainz (SPD)
Klaus-Dieter Broß (CDU)
Stefanie Opitz (DIE GRÜNEN)
Die Doppelfunktion des Oberbürgermeisters - Vorsitzender des Rates und des Hauptausschusses sowie Chef der Verwaltung und oberster Repräsentant der Stadt - erfordert, dass er auch in beiden Funktionen vertreten wird.
Die Gemeindeordnung NRW hat für beide Funktionen eigenständige Vertretungsregelungen geschaffen.
Während im administrativen Bereich die Vertretung dem Ersten Beigeordneten, Apostolos Tsalastras, obliegt, wird der Oberbürgermeister im Verhinderungsfall bei der Leitung der Sitzungen des Rates sowie in repräsentativen Angelegenheiten von den Bürgermeisterinnen und dem Bürgermeister in der gewählten Reihenfolge vertreten.
Die Gemeindeordnung NRW schreibt die Wahl von ehrenamtlichen Stellvertreterinnen/Stellvertretern des Oberbürgermeisters vor, die der Rat in geheimer Abstimmung aus seiner Mitte wählt. Durch die Hauptsatzung ist deren Zahl mit Beginn der Wahlzeit 2009/2014 auf drei festgelegt.
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