Ab dem 01.03.2017 wird der neue Reisepass 3.0 durch die Bundesdruckerei eingeführt.

Die Kosten für den neuen Reisepass betragen 60,00 EUR statt bisher 59,00 EUR für Personen über 24 Jahre. Für einen 48 Seiten Pass erhöht sich die Gebühr von 81,00 EUR auf 82,00 EUR.

Für Personen unter 24 Jahre bleiben die Kosten in Höhe von 37,50 EUR unverändert.

Neue Lieferzeiten beim Expresspass:

Der Expresspass wird von der Bundesdruckerei in der Regel innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen geliefert. Diese Lieferzeit kann aber nicht garantiert werden, da sie abhängig ist vom Produktionsablauf bei der Bundesdruckerei.


Bitte bringen Sie mit:


Der weitere Ablauf ist:

Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4 - 6 Wochen liegt der Reisepass zur Abholung bereit. Unter Vorlage des alten Reisepasses wird der Pass ausgehändigt. Der Reisepass kann auch an eine/n Bevollmächtigte/n ausgehändigt werden, wenn diese/r das alte Dokument und eine entsprechende Vollmacht vorlegt, diese kann bereits bei der Antragstellung erteilt werden. Ein Formular für die Vollmacht steht zum Herunterladen zur Verfügung.

Abholauskunft - Hier erfahren Sie, ob Ihr beantragtes Ausweisdokument in der Service-Stelle zur Abholung bereit liegt.

E-Mail-Kontakt:
Einwohnermeldewesen@oberhausen.de


Weitergehende Informationen:

Gültigkeitsdauer:

bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, sonst 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.


Eilig?

Die Herstellung des Reisepasses durch die Bundesdruckerei dauert einige Zeit. Falls schon früher ein neuer Reisepass benötigt wird, kann ein Expresspass beantragt werden. Dazu ist ein Lichtbild, das Familienbuch und eine Gebühr von 60,00 Euro bzw. 37,50 Euro (vor Vollendung des 24. Lebensjahres) sowie die Expressgebühr von 32,00 Euro erforderlich.


Weitere Informationen:

Der Antrag wird durch die Sachbearbeiter/innen der Bürgerservicestellen aufgenommen und muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Persönliche Vorsprache ist deshalb grundsätzlich erforderlich. Aufgrund der veränderten Rechtslage sind ab dem 01.11.2007 Fingerabdrücke der Antragsteller zwingend erforderlich. 

Bei Personen unter 18 Jahren ist die Berechtigung zur Antragstellung abhängig von den Familien- und Wohnverhältnissen:

An dieser Stelle können leider nicht alle vorkommenden Fälle beschrieben werden. Haben Sie deshalb bitte Verständnis dafür, dass im Einzelfall eventuell weitere Unterlagen und eine etwas andere Verfahrensweise erforderlich sein können.