Reiten im Wald

Aufgrund der Bestimmungen im Landesnaturschutzgesetz NRW (§§ 58 und folgende) muss jeder Reiter ein Reitkennzeichen mit gültiger Jahresplakette vorweisen.

In § 62 Absatz 1 LNatSchG NRW heißt es: "Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen."

Ein Reitkennzeichen ist eine persönliche Erkennungstafel (ähnlich einem Nummernschild). Reitplaketten sind Aufkleber (ähnlich TÜV-Plaketten), die jährlich erneuert werden müssen.
Welche Wege in Oberhausen beritten werden dürfen, entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung „Regelungen zum Reiten im Wald“ der Stadt Oberhausen vom 26.06.2018 oder dem darin enthaltenen Kartenausschnitt.
Fragen zur Allgemeinverfügung beantwortet Ihnen gerne Herr Weiher von der Unteren Naturschutzbehörde (Tel.: 0208 825-3601).

Die Ausstellung eines Reitkennzeichens oder die Verlängerung der Jahresplakette können formlos bei Herrn Gnoß (Tel.: 0208 825-3574) oder per E-Mail: reiten@oberhausen.de beantragt werden.

Zur Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir folgende Informationen:

  • Name und Anschrift
  • Anzahl gewünschter Neuausstellungen (Reitkennzeichen mit Jahresplaketten)
  • Anzahl gewünschter Verlängerungen (neue Jahresplaketten für bereits bestehende Kennzeichen) unter Angabe der Kennzeichen-Nummer

Die Unterhaltung des Reitweges im Hiesfelder Wald wird vom Regionalforstamt Niederrhein durchgeführt. Bei Fragen zur Unterhaltung wenden Sie sich bitte an:

Wald und Holz NRW
Regionalforstamt Niederrhein
Moltkestr. 8
46483 Wesel 
Tel.: 0281 3383-20

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Technisches Rathaus Sterkrade
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Tel.: 0208 825-3566
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: bereich.umwelt@oberhausen.de