Wahlangelegenheiten

Bundestagswahl im Jahr 2025

Der Bundespräsident hat am 27. Dezember 2024 den 20. Deutschen Bundestag aufgelöst.

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag fand 23. Februar 2025 statt.

Das endgültige Wahlergebnis finden Sie hier.


Wahlberechtigung Bundestagswahl

Wahlberechtigt sind diejenigen, die

  • Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind und 
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und 
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie

  • nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Ausgeschlossen vom aktiven Wahlrecht sind die Personen, die infolge eines Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.


Hier finden Sie die Ergebnisse vorangegangener Wahlen in Oberhausen.


Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich 4-6-40 / Wahlen
N. N.
Schwartzstraße 73
Ehemaliges Zinkweißgebäude (UG)
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 825-2910
Fax: 0208 825-3377
E-Mail: 

 

 

Mehr zum Thema