Bürgerservicestellen

Elterngeld und ElterngeldPlus

Mit dem ElterngeldPlus wird es künftig für Mütter und Väter einfacher, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Außerdem kann die Elternzeit flexibler gestaltet werden. Die Regelungen zum ElterngeldPlus, zum Partnerschaftsbonus sowie zur flexibleren Elternzeit gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden. Das Gesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.


Elterngeld online beantragen

Seit dem 1. Oktober 2023 können Eltern ihre Anträge auf Elterngeld bei der Stadt Essen auch online stellen. Möglich ist dies über das Familienportal NRW. Mit dem neuen Online-Service soll der bürokratische Aufwand für Eltern reduziert und der Zugang zu den Leistungen erleichtert werden. Weitere Infos hat die Stadt Essen hier  zusammengetragen.


Elterngeldbezug weiterhin möglich

Der Bezug des bisherigen Elterngeldes ist weiterhin möglich. Dabei darf ein Teilzeitumfang von bis zu 30 Wochenstunden nicht überschritten werden. Entsprechend können Eltern sich nun zwischen dem Bezug von Elterngeld oder von ElterngeldPlus entscheiden.


Längerer Elterngeldbezug bei Teilzeitarbeit und Partnerschaftsbonus

Mütter und Väter können mit den Neuregelungen länger Elterngeld beziehen, wenn sie nach der Geburt eines Kindes Teilzeit arbeiten. Künftig ist es für diese Eltern möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Aus einem Elterngeldmonat werden so zwei ElterngeldPlus-Monate. Damit können Eltern ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen und sie haben die Möglichkeit, über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus die Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden.

Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.


Alleinerziehende profitieren ebenfalls vom ElterngeldPlus

Alleinerziehende können ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus im gleichen Maße nutzen. Die Voraussetzungen der Alleinsorge beziehungsweise des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts wurden gestrichen, damit Alleinerziehende von den Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus profitieren können. Stattdessen können sie diese Monate zusätzlich erhalten, wenn sie die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) erfüllen.

Weitere detaillierte Informationen, Online Anträge sowie Beispielrechnungen entnehmen Sie bitte dieser Website.


Hinweis:       

Durch die Auflösung der Versorgungsämter wird die Bearbeitung der Elterngeld und ElterngeldPlus Anträge für die Stadt Oberhausen von der Stadt Essen erledigt.

Kontakt

Stadt Essen
Amt für Soziales und Wohnen
Abteilung Elterngeld
Klinkestraße 29-31
45136 Essen

Telefon: 0201 8850588
Telefax: 0201 8850519

E-Mail:  elterngeld@essen.de

Serviceportal der Stadt Essen

Um den Oberhausener Bürgerinnen und Bürgern den Weg nach Essen zu ersparen, bieten die Bürgerservicestellen folgende Leistungen zum Elterngeld an:

Sie erhalten alle notwendigen Antragsvordrucke bei den Bürgerservicestellen oder hier  zum Herunterladen. Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen der Vordrucke haben, nutzen Sie bitte die Webseite: familienportal.de.  Wir nehmen die Anträge entgegen und leiten sie an das Versorgungsamt Essen weiter.

Weitere Informationen zum Elterngeld finden Sie auf den Internet-Seiten des zuständigen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Für Fragen zum Kindergeld sind die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit (früher Arbeitsamt) zuständig.

Kontakt

Bundesagentur für Arbeit 
- Familienkasse -
Berliner Platz 10
45127 Essen