Erlaubnisse

Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach der Straßenverkehrsordnung

Ausnahmegenehmigung für Anwohner (Bewohnerparkausweis)

Jeder Anwohner, der im Bereich einer Kurzzeitparkzone mit Hauptwohnsitz amtlich gemeldet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung für Anwohner beantragen. Das Kraftfahrzeug (ausschließlich PKW) muss auf den Anwohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd benutzt werden (Benutzungsbescheinigung vom Fahrzeughalter). Weiter darf kein anderweitiger Abstellplatz vorhanden sein.
Jeder Anwohner erhält nur eine Ausnahmegenehmigung.
Bei Antragstellung bitte folgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein, Benutzungsbescheinigung bei Fremdfahrzeug

Den Bewohnerparkausweis können Sie auch online im Serviceportal beantragen. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen.

Die Verwaltungsgebühr beträgt zur Zeit 30,70 Euro für ein Jahr, für zwei Jahre 61,40 Euro


Änderungen des Parkausweises bei Fahrzeugwechsel

Bei Fahrzeugwechsel wird ein neuer Bewohnerparkausweis für die restliche Gültigkeit des vorhandenen Ausweises ausgestellt. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 5,00 Euro. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Personalausweis
  • neuer Fahrzeugschein
  • bisheriger Bewohnerparkausweis

Verlust des Parkausweises

Sollte der Parkausweis verloren gegangen sein, kann eine Zweitschrift gebührenpflichtig ausgestellt werden. Die Verwaltungsgebühr hierfür beträgt 5,00 Euro.

Zuständig sind die Bürgerservicestellen:

Bürgerservicestelle Alt-Oberhausen
Rathaus Oberhausen
Schwartzstr. 72
46045 Oberhausen

Bürgerservicestelle Sterkrade
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen

Bürgerservicestelle Osterfeld
Rathaus Oberhausen
Bottroper Straße 183
46117 Oberhausen

Sammel-E-Mail-Adresse: bewohnerparkausweis@oberhausen.de

Eine Online-Beantragung ist über das Service-Portal  der Stadt Oberhausen möglich. Sollten Sie über keinen Internetanschluss verfügen, wenden Sie sich bitte an die Serviceline der Stadt Oberhausen unter der Rufnummer 0208 825-1.


Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
 

Parkausweis für Schwerbehinderte

Die Ausstellung dieses Ausweises ist möglich, wenn Sie in Ihrem Schwerbehindertenausweis den Vermerk "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "bl" (blind) haben. Der Antrag kann auch durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Bei erstmaliger Antragstellung bzw. einer Verlängerung ist der Schwerbehindertenausweis oder der Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes sowie ein Lichtbild mitzubringen.


Zuständig sind die oben aufgeführten Bürger-Servicestellen Alt-Oberhausen und Sterkrade.

Öffnungszeiten

Montag 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

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