Einwohnermeldewesen

Personalausweis

Zuständig ist der Fachbereich Einwohnermeldewesen:

Bürgerservicestellen Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld (s. u.)

Ab dem 2. August 2021: Pflicht zur Abgabe der Fingerabdrücke bei Beantragung eines neuen Personalausweises

Zum 02.08.2021 tritt bei der Beantragung eines neuen Personalweises eine Änderung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist jede/r Antragsteller/in verpflichtet, seine/ihre Fingerabdrücke im Zuge der Beantragung abzugeben. Alle weiteren Informationen können Sie dieser Broschüre des Bundes entnehmen.


Seit dem 01.11.2010 ist bundesweit der elektronische Personalausweis eingeführt.

Der  neue Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht nicht. Die alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

Für Kinder unter 16 Jahren kann auf Wunsch ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden, wobei jedoch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ein  Kinderreisepass als Reisedokument und Identitätsnachweis sinnvoller erscheint.

Bei der Beantragung eines Personalausweises für ein Kind muss das Kind dabei sein.


Die Beantragung ist grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz möglich, Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reise-/Kinderreisepass
  • Geburts- oder Heiratsurkunde
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei Personen unter 16 Jahren ist die Berechtigung zur Antragstellung abhängig von den Familien- und Wohnverhältnissen
  • Sie leben als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern in einem Haushalt:  Zustimmungserklärung beider Eltern sowie deren Personalausweise oder Reisepässe.
  • Sie leben als gemeinsam sorgeberechtigte Eltern nicht in einem gemeinsamen Haushalt: Hier kann der Elternteil den Antrag stellen, bei dem das Kind im Haushalt lebt. Der Antrag kann wie folgt gestellt werden
  • Sie leben als sorgeberechtigte Mutter oder als sorgebrechtigter Vater mit dem Kind in einem Haushalt. Hier können Sie als Mutter bzw. Vater alleine den Antrag stellen.     

Einen Antrag auf die Ausstellung eines Personalausweises / Reisepasses / Kinderreisepasses für ein Kind finden Sie hier. (Elternerklärung)             

Personalausweise sind bei Personen ab 24 Jahren 10 Jahre gültig (Gebühr 37 Euro)  Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre (Gebühr 22,80 Euro). Vorläufige Personalausweise werden wie bisher auch mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt (Gebühr 10,-- Euro).

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.personalausweisportal.de/


Bitte bringen Sie mit:

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild in der Größe von 45 x 35 mm, das die Anforderungen der Fotomustertafel der Bundesdruckerei entspricht (siehe auch www.bundesdruckerei.de/ oder www.epass.de/). Ein biometrisches Lichtbild kann vor Ort in jeder der Bürgerservicestellen erstellt werden. Die Kosten dafür betragen 7 €. Bitte Beachten Sie, dass ein auf diese Weise erstelltes Lichtbild nicht ausgedruckt werden kann. Es wird ausschließlich elektronisch erfasst und kann für Anträge verwendet werden, welche Sie am selben Tag beim Bürgerservice stellen. 
  • den alten Personalausweis, (falls nicht vorhanden, Reisepass oder anderen amtlichen Lichtbildausweis)
  • Familienbuch oder andere standesamtliche Urkunden sollten vorsichtshalber mitgebracht werden, da es im Einzelfall sein kann, dass eine Bearbeitung ohne deren Vorlage nicht möglich ist (zum Beispiel bei Verlust des alten Ausweises oder bei erstmaliger Ausstellung eines Ausweises in Oberhausen).

Der weitere Ablauf ist:

Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 4 Wochen liegt der Personalausweis zur Abholung bereit. Unter Vorlage des alten Ausweises wird Ihnen oder einem Bevollmächtigten der Personalausweis ausgehändigt. Ein Formular für die Vollmacht wird Ihnen bei der Antragsstellung ausgehändigt oder steht zum Herunterladen zur Verfügung.
Abholauskunft - Hier erfahren Sie, ob Ihr beantragtes Ausweisdokument
in der Service-Stelle zur Abholung bereit liegt.

Eine Vollmacht für die Abholung eines Personalausweises finden Sie hier.

E-Mail-Kontakt: Einwohnermeldewesen@oberhausen.de


Weitergehende Informationen:
Eilig?

Die Herstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei dauert einige Zeit. Falls schon früher ein neuer Ausweis benötigt wird, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden, der jedoch eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten hat. Dazu ist zusätzlich ein Lichtbild und eine Gebühr von 10,00 Euro erforderlich.


Weitere Informationen:

Der Antrag wird durch die Sachbearbeiter/innen der Bürgerservicestellen ausgefüllt und muss von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden. Persönliche Vorsprache ist deshalb grundsätzlich erforderlich.

An dieser Stelle können leider nicht alle vorkommenden Fälle beschrieben werden. Haben Sie deshalb bitte Verständnis dafür, dass im Einzelfall eventuell weitere Unterlagen und eine etwas andere Verfahrensweise erforderlich sein können.


Online-Terminvergabe

Termine können Sie am besten über unsere Online-Terminvergabe vereinbaren.

Die telefonische Terminvergabe erfolgt ausschließlich über die Serviceline der Stadt Oberhausen unter der Rufnummer 0208 825-1.

Bürgerservicestellen

Öffnungszeiten

Bürgerservicestelle Alt-Oberhausen
Rathaus Oberhausen
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen

Bürgerservicestelle Sterkrade
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Bürgerservicestelle Osterfeld
Rathaus Osterfeld
Bottroper Straße 183
46117 Oberhausen

 Montag   8.00 - 16.00 Uhr
 Dienstag  8.00 - 16.00 Uhr
 Mittwoch   8.00 - 16.00 Uhr
 Donnerstag  8.00 - 18.00 Uhr
 Freitag  8.00 - 12.00 Uhr

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Termine können Sie am besten über unsere Online-Terminvergabe vereinbaren.


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Kontakt

Stadt Oberhausen
Einwohnermeldewesen
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Fax: 0208 825-2845
E-Mail: fachbereich.einwohnermeldewesen@oberhausen.de