Bodenschutz und Altlasten

Bauvorhaben

ALTLASTENUNTERSUCHUNGEN BEI BAUVORHABEN

"Hätte ich doch vor Baubeginn gewusst, dass auf meinem günstig von Privat erworbenen Grundstück vor 40 Jahren ein Tanklager betrieben wurde!"

Solche oder ähnlich verspätete Feststellungen von Bauwilligen sollten heute eigentlich der Vergangenheit angehören.

Die Stadt Oberhausen lässt durch die Untere Bodenschutzbehörde beim Bereich Umwelt prüfen, ob beantragte Bauvorhaben auf Flächen mit Bodenbelastungsverdacht liegen. Bereits bei einer Bauvoranfrage erhält der/die Bürger/in eine Information, ob für sein Bauvorhaben von einer solchen Fläche Gefahren ausgehen können. Manchmal trifft dies auch für Verdachtsflächen zu, die sogar nur benachbart liegen. Denn über Bodenluft, Grundwasser oder auch Staubverwehungen machen manche Schadstoffe auch nicht an Grundstücksgrenzen halt.

Aber Vorsicht: Bei Grundstücksverkäufen - ausgenommen sind städtische Grundstücke - findet eine solche Prüfung nicht automatisch statt, denn in Privatgeschäften hat die Behörde nichts zu suchen. Hat sich ein Käufer nicht vorher über die Altlastensituation informiert, so erfährt er erst im baurechtlichen Verfahren vom Bodenbelastungsverdacht.

Lässt sich ein solcher Verdacht nicht durch Auswertung bereits vorhandener Unterlagen über das Grundstück entkräften, müssen vor Baubeginn gutachterliche Untersuchungen durchgeführt werden. Ein erfahrener Altlastengutachter liefert dann wertvolle Informationen über Art und Ausmaß von Schadstoffen in Boden, Bodenluft und gegebenenfalls im Grundwasser. In diesen Fällen kann die Bauordnungsbehörde erst auf Grundlage der nachfolgenden Stellungnahme der Altlastenstelle über umweltrelevante Auflagen zum jeweiligen Bauvorhaben entscheiden.

Das kommt aber im wesentlichen dem Bauherren zu gute: Böse Überraschungen - wie im Titel angedeutet - können so mit hoher Wahrscheinlichkeit vermieden werden! In Zusammenarbeit mit der Abfallwirtschaftsbehörde können zudem bereits im Vorfeld Entsorgungsmöglichkeiten z. B. für das Aushubmaterial geklärt werden. All das liefert dem Bauwilligen eine erhöhte Sicherheit in Planungs- und Kostenfragen.

Ach ja, die Kosten?

Natürlich kosten Altlastenuntersuchungen Geld. Da sind, je nach Umfang, durchaus ein paar 1000 Euro für ein Baugrundstück üblicher Größe auszugeben. Der Wermutstropfen dabei: Wer bestellt, zahlt auch, und das ist in der Regel der Bauherr.
Setzt man diese, oft deutlich unter ein Prozent der Bausumme liegenden Beträge aber mal gegenüber der gewonnenen Sicherheit ins Verhältnis, so sind die Kosten doch schon sehr akzeptabel. Ein falsch geplanter Nutzgarten oder der Kinderspielbereich auf zu spät erkanntem, teerölverunreinigtem Boden z.B., wird dagegen viel teurer!

Fachleute der Unteren Bodenschutzbehörde beim Bereich Umwelt - Ingenieure und Naturwissenschaftler - sorgen dafür, dass das Geld für die Untersuchungen nach Abstimmung mit dem Gutachter sachgerecht und effektiv eingesetzt wird.
Probleme tun sich oft aber auf, wenn der Bauherr oder Architekt ohne vorherige Absprache mit der Unteren Bodenschutzbehörde »auf eigene Faust« bestimmte Untersuchungen in Auftrag gibt, die den besonderen Anforderungen der Altlastenprobleme gar nicht gerecht werden.

Einer beauftragten Untersuchungsstelle ist dann oft noch nicht einmal ein Vorwurf zu machen, denn sie wird, wie jeder Unternehmer, einen gewinnbringenden Auftrag nicht abschlagen. So wird auch manches Baugrundgutachten für die Altlastenbeurteilung vorgelegt, leider oft völlig unzureichend.

Auch hier zahlt sich also eine vorherige Erkundigung beim Bereich Umweltschutz in barer Münze aus, denn es gilt meistens die Regel: doppelt untersucht kostet auch doppelt.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde
Bodenschutz und Altlasten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66 / Gebäude B, 6. Etage
46042 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3633, -3631
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: fachbereich.altlasten@oberhausen.de