Straßenverkehr

Zulassung

Wichtige Information

Zum 01.09.2023 tritt die neue Fahrzeugzulassungs-Verordnung (FZV) in Kraft. Mit der Einführung der neuen FZV geht die Neufassung der neuen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) einher. Die einzelnen Amtshandlungen werden bundesweit teilweise höher belegt. Wir weisen Sie daraufhin, dass sich die Gebühren für Amtshandlungen in der Zulassungsstelle vor Ort und die Gebühren für die Abwicklung der Amtshandlungen über das internetbasierte Verfahren, teilweise auch deutlich, unterscheiden.

Die FZV bringt einige Veränderungen mit sich, die für Sie, aber auch für ansässige Unternehmen, von Interesse sein dürften.

Erweiterung der Online-Zulassung (IKfz-Stufe 4)

Bisher konnten nur natürliche Personen Fahrzeuge online zulassen. Mit der FZV wird diese Möglichkeit nun auch für juristische Personen eingeführt.

Die Online-Zulassung kann in zwei Varianten erfolgen.

  1. Das Unternehmen kann ein Fahrzeug online auf sich selbst zulassen, analog zu IKfz- Vorgängen bei natürlichen Personen.
  2. Über eine Großkundenschnittstelle (GKS) können juristische Personen sowohl Fahrzeuge für sich selbst, als auch im Rahmen einer Bevollmächtigung für Dritte (Privatkunden) zulassen.

Für die Nutzung der GKS ist eine Registrierung über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg erforderlich, wo Sie auch weitere Informationen erhalten.
Hier gelangen Sie zu i-Kfz.

Bei der Nutzung von IKfz-Zulassungen ist künftig die sogenannte sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen möglich. Der digitale Zulassungsbescheid ermöglicht es, das Fahrzeug ohne Wartezeit in Betrieb zunehmen. Hierfür wird nach Abschluss des Online-Antrags ein Zulassungsbescheid sowie ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download bereitgestellt. Diese Dokumente müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen und gut sichtbar im Fahrzeug angebracht werden. Die Fahrzeugnutzung ist dann für 10 Kalendertage innerhalb von Deutschland möglich. Die Kennzeichenschilder müssen am Fahrzeug befestigt werden. Die Zulassungsbescheinigungen und Plaketten werden durch die Zulassungsstelle per Post verschickt.

Verwertungsnachweis

Wird ein Fahrzeug verschrottet, wird durch den Entsorgungsbetrieb in der Regel ein Verwertungsnachweis ausgestellt. Ab dem 01.09.2023 sind bei einem Antrag auf Außerbetriebssetzung mit Verwertungsnachweis die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II vorzulegen. Diese werden dann durch die Zulassungsbehörde eingezogen.


Online-Terminvergabe

Kfz-Zulassungsangelegenheiten werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt. Hier können Sie Ihren gewünschten Termin online reservieren.

Für Autohäuser/händler und Zulassungsdienste besteht die Möglichkeit, ihre Unterlagen montags bis freitags zwischen 07:00 und 08:00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache bei der Zulassungsstelle abzugeben. Informationen hierzu erhalten Sie unter der E-Mail: zulassung@oberhausen.de.


Willkommen auf den Internetseiten der Zulassungsstelle

Alles, was Sie beispielsweise bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges, der Außerbetriebsetzung oder der Reservierung eines Wunschkennzeichens wissen und beachten müssen, finden Sie auf diesen Seiten.

Wir möchten Ihnen gerne helfen, dies möglichst schnell und reibungslos zu erledigen. Da die Zulassungsstelle starken Publikumsverkehr hat und gewisse Wartezeiten unvermeidbar sind, empfiehlt es sich, sich vorher zu vergewissern, dass alle benötigten Unterlagen vorhanden sind. Dadurch können Sie sich Zeit und unnötige Besuche ersparen.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben oder Ihr Problem durch diese Informationen nicht erfasst ist, können Sie die Zulassungsstelle natürlich vorab auch telefonisch erreichen.


Online Leasingbriefauskunft

Sie benötigen für eine Zulassungsangelegenheit (z. B. Umschreibung, Namensänderungen etc.) die Zulassungsbescheinigung Teil II oder den Fahrzeugbrief, der bei einem Autohaus, einer Bank oder Leasinggesellschaft hinterlegt ist?
Bei finanzierten Fahrzeugen wird dieser in der Regel auf Anforderung des Halters oder der Halterin für die Zulassungsangelegenheit an uns übersandt. Meistens dauert es 3-5 Werktage bis die Unterlagen hier vorliegen.
Mit der Dokumentennummer der Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie ab sofort selber nachsehen, ob dieser bei uns vorliegt.

Leasingbriefauskunft


Wichtige Änderung

Bürgerinnen und Bürger, die im Einwohnermeldeamt eine Auskunftssperre eingetragen haben und ein Kraftfahrzeug an- oder ummelden möchten, müssen ab sofort zusätzlich zum Ausweisdokument (Ausweis oder Pass) eine Meldebescheinigung mit vorlegen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als ein Monat sein.


Öffnungszeiten

Kfz-Zulassungsangelegenheiten werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erledigt. Hier können Sie Ihren gewünschten Termin online reservieren.

Für Autohäuser/händler und Zulassungsdienste besteht die Möglichkeit, ihre Unterlagen montags bis freitags zwischen 07:00 und 08:00 Uhr ohne vorherige Terminabsprache bei der Zulassungsstelle abzugeben. Informationen hierzu erhalten Sie unter der E-Mail: zulassung@oberhausen.de.


Information nach Artikel 13 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person

Kontakt

Stadt Oberhausen
Öffentliche Ordnung
Kfz-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-9029, -9023, -9017, -9011, -9009, -9007, -9005
Fax: 0208 825-9133
E-Mail: kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de