Ratsangelegenheiten

Beratung in kommunalverfassungsrechtlichen Angelegenheiten

Grundsätze für den kommunalen Sitzungsdienst

Gem. § 62 GO NRW bereitet der Oberbürgermeister die Beschlüsse des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen vor und führt diese unter der Kontrolle des Rates in Verantwortung ihm gegenüber durch.

Dazu erarbeitet die jeweils zuständige Fachverwaltung grundsätzlich eine schriftliche Beratungsvorlage,

die den Beratungsgegenstand bezeichnet,
die einen Beschlussvorschlag enthält,
die den Bezug zu eventuell voraufgegangenen Beratungen und Beschlüssen herstellt,
die im Rahmen einer Begründung den Sachverhalt, die Entscheidungsgrundlagen und den Beschlussvorschlag erläutert.

Sinngemäß wird mit Berichtsvorlagen verfahren, die von den jeweils zuständigen Gremien zu Kenntnis genommen werden.

Soweit es sich um öffentliche Beratungsvorlagen handelt, sind diese im Ratsinformationssystem downloadfähig dokumentiert.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Stadtkanzlei
Ratsangelegenheiten
Jutta Bach
Rathaus Oberhausen
Telefon: 0208 825-2440
Fax: 0208 825-5151
E-Mail:jutta.bach@oberhausen.de
Schwartzstraße 72
46042 Oberhausen