Standesamt

Sterbefallbeurkundung

Kurzbeschreibung:

Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.


Zuständig ist:

Für die Beurkundung im Sterberegister ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.


Diese Kosten entstehen:

Gebühr für die Erteilung einer Sterbeurkunde: 10,- Euro.
Zweites und jedes weitere Stück dieser Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt werden, die Hälfte der vorgenannten Gebühr.


Bitte bringen Sie mit:

Je nach Familienstand der Verstorbenen sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Falls Bestattungsunternehmen beauftragt sind, haben diese grundsätzlich in ihrem Leistungsservice vorgesehen, für eine ordnungsgemäße Sterbefallbeurkundung zu sorgen. Eine Vorsprache von Angehörigen der Verstorbenen ist somit kaum noch erforderlich.


So erreichen Sie uns

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag     08:00 - 12:00 Uhr; nachmittags nach Vereinbarung
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Ansprechpartnerinnen

Name Telefon Zimmer
Frau Rauer 0208 825-2612 C 307
Frau Browatzki 0208 825-2569 C 308

Benutzen Sie bitte den Anrufbeantworter, wenn wir Ihr Gespräch nicht persönlich entgegennehmen können. Sie erhalten einen Rückruf.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Standesamt
Technisches Rathaus
Gebäude C 3. Etage
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen
E-Mail: sterbefaelle@oberhausen.de
Fax: 0208 825-2723