Straßenneubau: L 215 n in Biefang

Ansicht des Plangebiets für die neue Landesstraße 215 n
Ansicht des Plangebiets für die neue Landesstraße 215 n.

Zwischen der Weierstraße im Osten und der Weseler Straße / Sternstraße im Westen wird derzeit der Neubau der Landesstraße L 215 n geplant. An der Weierstraße wird ein neuer Knotenpunkt vorgesehen, der als Kreisverkehrsplatz ausgebildet werden soll. Im Westen schließt der Neubau nach aktuellem Planungsstand etwa auf Höhe der Sternstraße an die bestehende Weseler Straße an.

 

Mit der Beseitigung des Bahnüberganges an der Weseler Straße im Zuge der Planungen zur sogenannten Betuwe-Linie geht die Hauptverbindung, die den Oberhausener Norden (z. B. die Stadtteile Schmachtendorf, Barmingholten) an Oberhausen-Sterkrade sowie Alt-Oberhausen anbindet, verloren. Die Schleichverkehre durch die umliegenden Wohnsiedlungen, die durch diesen Verlust potenziell ausgelöst werden, würden für Belastungen und zusätzliche Gefahren der Verkehrsteilnehmer und Anwohner sorgen. Durch den Neubau der L 215 n sollen diese Schleichverkehre vermieden werden.

Im Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) ist die Trasse der L 215n bereits als Ziel der Raumordnung dargestellt. Im Textteil des RFNP wird das Ziel formuliert, "die für den Neubau der L 215 n auf Oberhausener Stadtgebiet zwischen Weseler Straße und Weierstraße erforderliche Trasse zu sichern und von konkurrierenden Nutzungen freizuhalten.


Umweltverträglichkeit

Beim Straßenneubau in dieser Größenordnung sowie bei der Wahl des Bauleitplanverfahrens als Grundlage für die Schaffung von Baurecht ergeben sich aus dem Gesetz zur Umweltverträglichkeit (UVPG) die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die Erfordernis zur Erstellung eines Umweltberichts und die Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung durchzuführen. Sie sind wichtiger Bestandteil des aktuellen Bebauungsplanverfahrens.