Begriffe und Grundlagen

Schall
Lärm
Dezibel (A)
Lärmwahrnehmung 
Lärmpegelbewertung

Schall

Ohne Schall könnten wir keine Geräusche, keine Stimmen und keine Musik wahrnehmen. Unter Schall versteht man zunächst alles, was mit dem menschlichen Gehör wahrgenommen werden kann. Schallwellen sind Luftschwingungen, die von einer Schallquelle ausgehen. Diese werden von den umliegenden Molekülen weitergeleitet. Schallwellen können sich nicht nur durch die Luft ausbreiten (Luftschall), sondern auch durch flüssige bzw. feste Medien (Körperschall).

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Lärm

Schallemissionen werden von Schallquellen abgestrahlt und wirken als Schallimmissionen auf den Menschen ein. Im Gegensatz zum Schall ist Lärm keine pysikalisch beschreibbare Größe. Werden Schalleindrücke als störend oder belästigend empfunden oder schädigen sogar die Gesundheit, spricht man nicht mehr von Schall sondern von Lärm.

Weitere subjektive Faktoren entscheiden über das Ausmaß der Belästigung:

  • Die Einstellung des Empfängers gegenüber dem Schallereignis,
  • die während der "Beschallung" ausgeübte Tätigkeit,
  • die momentane psychische und physische Situation.

Schall wird emittiert. Die Schallwellen stoßen während ihrer Ausbreitung auf Hindernisse. Diese Hindernisse, zum Beispiel Schallschutzwände, lassen unterschiedlich viel Schall durch (Transmission). Wird bei der Immission von Schall das Wohlbefinden von Menschen beeinträchtigt, handelt es sich um Lärm.

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Dezibel (A)

Unser Hörbereich beginnt mit der Hörschwelle, also das leiseste Schallereignis, das von einem durchschnittlichen Menschen gerade gehört werden kann. Der Hörbereich endet normalerweise dann, wenn es beginnt, weh zu tun, also an der Schmerzgrenze.

Beziffert man die Hörschwelle mit der Zahl "1" wäre der Wert an der Schmerzschwelle 1013-mal größer. Die Zehner-Logarithmen dieser Verhältniszahlen werden als Bel bezeichnet, nach Alexander Graham Bell, dem Erfinder des Telefons.

Um in der Praxis eine größere Zahl von Nachkommastellen zu vermeiden, wird das Bel nochmals in Zehnerschritte untergliedert, die man dann Dezibel (Zehntel-Bel), kurz dB, nennt. Die auf unser Gehör wirkende Schallereignisse werden mit Zahlenwerten dementprechend zwischen 0 und 130 angegeben.

Das menschliche Ohr reagiert auf hohe Frequenzen - also auf hohe Töne - empfindlicher als auf niedrige. Die sogenannte A-Bewertung berücksichtigt dieses Empfinden und "filtert" den Schalldruckpegel, d. h. die Geräusche werden frequenzabhängig betrachtet. Der so gewichtete Schalldruckpegel wird in dB (A) angegeben.

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Lärmwahrnehmung

Geräuschpegelminderungen ab 1 bis 2 dB(A) können frequenzabhängig vom Menschen wahrgenommen werden.

Eine Geräuschpegelminderung oder -steigerung um 10dB(A) wird subjektiv als Halbierung oder Verdoppelung des Lärmeindruckes empfunden.

Schallpegel werden logarithmisch berechnet, bei der Ermittlung der Schallwerte gelten besondere Rechenregeln. Bezogen auf den Straßenverkehrslärm würde eine Verdoppelung oder Halbierung der Kfz-Menge eine Pegelveränderung um 3 dB(A) bedeuten. Eine Verzehnfachung der Kfz-Menge würde einer Pegelveränderung von 10 dB(A) bedeuten. Die folgenden Grafik veranschaulicht die Schallpegelberechnung bei Kfz-Lärm:

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Lärmpegelbewertung

Da sich im Umweltbereich Schallereignisse häufig aus unterschiedlichen Geräuschen zusammensetzten, die zudem in ihrer Lautstärke und Frequenzzusammensetzung stark schwanken, zieht man zur Beschreibung der Geräuschbelastung oft den so genannten Mittelungspegel (äquivalenter Dauerschallpegel) Leq bzw. LAm heran. Der Mittlungspegel beinhaltet den über die Einwirkzeit energetisch gemittelten Schalldruckpegel.

Zur Kennzeichnung der Störwirkung von Geräuschen reicht diese Kenngröße allerdings immer noch nicht aus, der Mittelungspegel muss durch erläuternde Informationen zur Lärmquelle ergänzt werden (zum Beispiel Zeitpunkt und Dauer der Einwirkung, Ton- und Impulshaltigkeit, Art des Geräusches). Dies führt zum Beurteilungspegel. Dabei erfolgt eine Berücksichtigung des Verhältnisses von Einwirkzeit des Mittelungspegels zur Beurteilungszeit. Je nach Charakteristik des Geräusches (d. h. bei tonhaltigen, impulshaltigen oder informationshaltigen Geräuschen) oder abhängig von der Tageszeit des Auftretens sind hierbei dem Mittelungspegel ggf. noch entsprechende Zuschläge hinzuzufügen. Der Beurteilungspegel ist letztendlich der Wert, der mit den jeweiligen Immissionsgrenz- oder -richtwerten in den entsprechenden Vorschriften verglichen wird. Die Höhe des zulässigen Immissionswertes richtet sich dabei nach dem Schutzanspruch des Gebietes, auf das die Geräusche einwirken (z. B. reines Wohngebiet, Mischgebiet, Industriegebiet).

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Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Fachbereich Ökologische Planung
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