Ehrungen bei Alters- und Ehejubiläen - Ehrenpatenschaften

 

Altersjubiläen

Alle Oberhausener Bürgerinnen und Bürger, die ihren 85. Geburtstag feiern, erhalten ein Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters. Gleiches gilt für den 90. bis 94. Geburtstag.

Ab dem 95. Geburtstag wird das Glückwunschschreiben – auf Wunsch – persönlich von einem Ratsmitglied überreicht, zusammen mit einer Flasche Sekt und dem Oberhausener Jahrbuch. 

Ab dem 100. Geburtstag werden das Glückwunschschreiben und die Geschenke 
– auf Wunsch – persönlich vom Oberbürgermeister oder einem der drei Bürgermeister übergeben. Per Post erhalten die Jubilarinnen und Jubilare außerdem ein Glückwunschschreiben von der Landesregierung und dem Bundespräsidenten. 

Wer zu seinem Geburtstag keinen persönlichen Besuch wünscht, kann sich das Glückwunschschreiben und die Geschenke durch einen städtischen Fahrer zustellen lassen. Natürlich kann auch weiterhin nur das Glückwunschschreiben per Post verschickt werden.

Rechtzeitig vor ihrem Geburtstag (ab 95 Jahre) erhalten die Bürgerinnen und Bürger ein Ankündigungsschreiben der Stadt und können sich dann für eine der drei Möglichkeiten entscheiden.

Für die Altersehrung braucht kein Antrag gestellt zu werden.


Ehejubiläen

Ehrungen zu Ehejubiläen (ab Goldene Hochzeit) erfolgen nur auf Antrag.

Der Antrag muss bis spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Jubiläen telefonisch im Bürgermeisterbüro gestellt werden, gerne auch durch Angehörige und Nachbarn. 

Ab der Goldenen Hochzeit – sofern gemeldet – gratuliert der Oberbürgermeister in einem Glückwunschschreiben. Auf Wunsch wird das Schreiben bei der Goldenen und Diamantenen Hochzeit (50 bzw. 60 Jahre), zusammen mit einer Flasche Sekt und dem Oberhausener Jahrbuch, persönlich von einem Ratsmitglied überreicht.

Bei der Eisernen Hochzeit (65 Jahre), bei der Gnadenhochzeit (70 Jahre) sowie bei der Kronjuwelenhochzeit (75 Jahre) werden das Glückwunschschreiben und die Geschenke – auf Wunsch – persönlich vom Oberbürgermeister oder einem der drei Bürgermeister übergeben.

Wer zu seinem Ehejubiläum keinen persönlichen Besuch wünscht, kann sich das Glückwunschschreiben und die Geschenke durch einen städtischen Fahrer zustellen lassen. Natürlich kann auch weiterhin nur das Glückwunschschreiben per Post verschickt werden.

Zur Diamantenen Hochzeit erhält das Ehepaar zusätzlich eine Urkunde der Regierungspräsidentin. Ab der Eisernen Hochzeit werden noch Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten des Landes NRW sowie des Bundespräsidenten zugeschickt.


Ehrenpatenschaften für das 5. bzw. 7. Kind

Der Oberbürgermeister übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das fünfte Kind einer Familie. Dazu müssen die Eltern einen Antrag beim Standesamt stellen. Sie erhalten 100 Euro und eine Urkunde.

Für das siebte Kind einer Familie übernimmt auf Wunsch der Eltern der Bundespräsident die Ehrenpatenschaft. Dazu müssen die Eltern ebenfalls einen Antrag beim Standesamt stellen. Sie erhalten 500 Euro und eine Urkunde.

Die jeweiligen Geschenke werden – auf Wunsch – persönlich von einem Ratsmitglied überreicht. Wer keinen persönlichen Besuch wünscht, kann sich beides durch einen städtischen Fahrer zustellen lassen.

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin:

Silvia Burgkart
Bürgermeisterbüro
Telefon: 0208/825-2339
E-Mail: silvia.burgkart@oberhausen.de

Vor Ort: Rathaus/Zimmer 267
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen