Geoinformation und Kataster

Vermessung

Der Fachbereich führt überwiegend für städtische Projekte und Maßnahmen Vermessungen inklusive der notwendigen Berechnungen und zeichnerischen Darstellungen in Plänen durch.   Ingenieurvermessungen

Zudem werden Vermessungen die der Erneuerung und Fortführung der Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters dienen durchgeführt. (§ 12 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster - VermKatG NRW)  
Liegenschaftsvermessungen

Außerdem unterstützt der Fachbereich die Landesvermessung NRW bei der Laufendhaltung des Höhenfestpunktfeldes. (§ 9 VermKatG NRW)  
Grundlagenvermessungen


Ingenieurvermessungen

  • Vermessungen zur Erstellung von Planungsgrundlagen für Bebauungspläne und Straßenausbaupläne
  • Vermessungen für die Erstellung von Bestandsplänen und Topografischen Plänen aller Art
  • Ausführung von Vermessungen für den Neu- und Umbau von Gebäuden (Grob- und Feinabsteckungen)
  • Baubegleitende Vermessungen sowie die abschließende Bestandsdokumentation von Gebäuden und Bauwerken (Bescheinigung gem. BauO NRW)
  • Bauwerkskontrollen an Brücken und sonstigen Bauwerken (Deformationsvermessungen)

 


Liegenschaftsvermessungen

  • Teilungsvermessung
  • Gebäudeeinmessung
  • Grenzvermessung
  • Amtliche Grenzanzeige
  • Amtlicher Lageplan
  • Vermessung für Umlegungen gem. §§ 45ff. BauGB

 


Grundlagenvermessungen

Das Höhenfestpunktfeld ist ein Teil des geodätischen Raumbezugs in Nordrhein-Westfalen (NRW).

Die Höhenfestpunkte werden durch Präzisionsnivellements messtechnisch einheitlich und hochgenau bestimmt.

Die Höhen werden im amtlichen Höhenbezugssystem DHHN2016 geführt und in Meter über Normalhöhennull (NHN-Höhen) angegeben.

Im Stadtgebiet wirkt der Fachbereich bei der Herstellung, Erneuerung und Erhaltung der Höhenfestpunkte der Landesvermessung NRW als Pflichtaufgabe mit.

 

 


Produktverzeichnis:

Topografische Vermessungen
Nivellement
Amtlicher Lageplan
Grob- und Feinabsteckung
Gebäudeeinmessung
Teilungsvermessung
Grenzvermessung
Amtliche Grenzanzeige

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich Vermessung, Kartografie

Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Jörg Fintz
Zimmer A 315
Telefon: 0208 825-2169
E-Mail: joerg.fintz@oberhausen.de