Grenzvermessung

Mit der Grenzvermessung wird eine verbindliche Aussage zur Lage der Grenzen eines Grundstücks getroffen, dokumentiert und mit öffentlichem Glauben beurkundet.

Die vorgefundenen Grenzpunkte werden angezeigt und fehlende Grenzpunkte werden neu abgemarkt.

Im Anschluss werden in einem Grenztermin von den Beteiligten (Eigentümer, Grenznachbar, Erbbauberechtigte) die vorgefundenen Abmarkungen bestätigt und die neuen Abmarkungen anerkannt. Die Dokumentation erfolgt in einer Grenzniederschrift.

Das Ergebnis der Grenzvermessung wird dem Katasteramt zur Übernahme ins Liegenschaftskataster eingereicht.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Fachbereich Vermessung

Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen

Kai Janßen
Zimmer A 337
Telefon: 0208 825-2406
E-Mail: kai.janssen@oberhausen.de