Parkraumbewirtschaftung Oberhausen
Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 23. März 2026 die Änderung der Parkgebührenordnung beschlossen.
Aktuelle Informationen zur Umsetzung der Parkgebührenordnung:
Alt-Oberhausen
Die Änderung der Parkgebührenordnung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft. Dies hat der Rat in seiner Sitzung am 23. März 2026 beschlossen. Gleichzeitig soll die Parkgebührenordnung vom 1. Mai 2025 außer Kraft treten.
Zu den Plänen der gebührenpflichtigen Parkräume in Alt-Oberhausen
Sterkrade
In Sterkrade ist die Änderung der Parkgebührenordnung am 1. Mai 2026 in Kraft getreten.
Zum Plan der gebührenpflichtigen Parkräume in Sterkrade
Gebührenpflichtige Zeiten
- Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr
- Samstag von 9 bis 14 Uhr
- Sonderregelung im Bereich des Kaisergartens: Montag bis Sonntag von 9 bis 18 Uhr
Plan der gebührenpflichtigen Parkräume am Kaisergarten
Parkdauer
- Keine maximale Parkdauer im gesamten Stadtgebiet
Parkgebühr
- 0,75 Euro für jede angefangene halbe Stunde.
Ganztagestarif
An folgenden Orten kann zum Ganztagestarif von 4,00 Euro pro Tag geparkt werden:
Parkplätze:
- Düppel-/Gewerkschaftsstraße zwischen Christian-Steger-Straße und Helmholtzstraße
- Friedrich-Karl-Straße/Concordiastraße zwischen Concordiastraße und Torgasse (gegenüber dem DGB-Haus Friedrich-Karl-Straße 24)
Straßenabschnitte:
- Mülheimer Straße von Brücktorstraße bis Grenzstraße
- Brücktorstraße von Mülheimer Straße bis Lipperheidstraße
- Tannenbergstraße von Mülheimer Straße bis Ebertstraße
- Friedrich-List-Straße von Ebertstraße bis Schwarzstraße
- Friedrich-Karl-Straße von Poststraße bis Grenzstraße
- Grenzstraße von Mülheimer Straße bis Blumenthalstraße
- Ebertstraße von Friedrich-List-Straße bis Mülheimer Straße
- Falkensteinstraße von Mülheimer Straße bis Körnerstraße
- Josefstraße von Lothringer Straße bis Nohlstraße
- Lipperheidstraße von Falkensteinstraße bis Bismarckstraße
- Bismarckstraße von Arndtstraße bis Liebknechtstraße
- Schwartzstraße von Mülheimer Straße bis Grillostraße
- Grillostraße von Schwartzstraße bis Freiherr-vom-Stein-Straße
Gebührenfreies Parken mit der Brötchentaste
Für alle Parkscheinautomaten gibt es eine gebührenfreie Parkzeit von 15 Minuten (sogenannte „Brötchentaste“). Wer von vornherein beabsichtigt, länger als 15 Minuten zu parken, muss ab der ersten Minute einen Parkschein lösen.
Keine Wochen- oder Monatstickets
Wochen- oder Monatstickets lässt die Rechtslage aus folgendem Grund nicht zu (ausführliche Erläuterung in der Ratsvorlage vom 16. Dezember 2019):
Eine Bezahlung einer Gebühr im Voraus ist zwar grundsätzlich möglich, begründet aber zugleich einen Anspruch auf die Benutzung der öffentlichen Einrichtung. Die Erfüllung dieses Anspruches kann aber seitens der Stadt nicht garantiert werden, da der Parkraum begrenzt ist und der Anspruch auf das „bezahlte“ Parken so nicht immer verwirklicht werden kann. Dies begründet im Übrigen auch die Rückerstattungsverpflichtung.
Alternativ existieren die Parkplätze beziehungsweise Straßenabschnitte mit einem Ganzstagestarif.
Zahlung der Parkgebühren
- Gezahlt werden können die Parkgebühren an den Parkscheinautomaten mit Münzgeld und an technisch entsprechend ausgestatteten Parkscheinautomaten per EC-/Kreditkarte. Zudem ist eine bargeldlose Zahlung der Parkgebühren mittels Smartphone-App (Handyparken) über die am Parkscheinautomaten aufgeführten Smartphone-Apps Dienstleister möglich.
Informationen zum Bewohnerparkausweis
Durch die veränderten Bewirtschaftungsgebiete werden auch die bestehenden Bewohnerparkzonen in Sterkrade und Alt-Oberhausen an die neuen Gebiete angepasst.
Auf dem Serviceportal der Stadt Oberhausen finden Sie alle Informationen zum Bewohnerparkausweis. Beantragen können Sie den Bewohnerparkausweise online im Serviceportal oder bei den Bürgerservicestellen in Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade.
Zeitpunkt des Antrags
Für die bewirtschafteten Gebiete in Sterkrade können seit dem 1. September Bewohnerparkausweise beantragt werden.
Da der Rat am 16. Dezember 2019 beschlossen hat, dass ab dem 1. Februar 2020 eine neue Parkgebührenordnung in Kraft treten soll, gilt für Alt-Oberhausen folgende Regelung:
- Personen, die in den sogenannten Alt-Parkzonen in Alt-Oberhausen wohnen, erhalten in den Bürgerservicestellen oder im Serviceportal einen Bewohnerparkausweis
- Personen, die in den Gebieten in Alt-Oberhausen wohnen, in denen ab dem 1. Februar 2020 Parkgebühren erhoben werden, können zu diesem Datum einen Bewohnerparkausweis beantragen. Auch dies ist sowohl in den Bürgerservicestellen als auch im Serviceportal möglich.
Alle Personen, die bereits für diese neuen Parkzonen in Alt-Oberhausen Bewohnerparkausweise beantragt, bezahlt und erhalten haben, können diesen in den Bürgerservicestellen entweder kostenlos verlängern lassen, so dass dieser dann ab dem 1. Februar 2020 gültig wird oder aber sich die Kosten des Bewohnerparkausweises erstatten lassen.
Gültigkeitsdauer
Der Bewohnerparkausweis kann sowohl für ein Jahr als auch für zwei Jahre beantragt werden.
Gebühren für den Bewohnerparkausweis:
Folgende Gebühren entstehen Ihnen:
- für 1 Jahr: 64,40 EUR
- für 2 Jahre: 122,80 EUR
- für eine Umschreibung: 5,00 EUR
- bei Verlust: 5,00 EUR
Besucherparkausweise
Besucherparkausweise können nur auf Grund einer Einzelfallprüfung erteilt werden. Anträge mit einer Begründung, weswegen der Ausweis dringend benötigt wird, können per E-Mail an verkehrsmanagement@oberhausen.de oder per Post an die Stadt Oberhausen, Fachbereich 5-6-20, Stichwort Besucherparkausweis, Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen gestellt werden.
Handwerkerparkausweis
Alle Kommunen und Kreise des Regierungsbezirk Düsseldorf einigten sich darauf,einen bezirksweiten Handwerkerparkausweis anzubieten und damit Handwerksbetrieben besondere Parkerleichterungen zu ermöglichen. Der Handwerkerparkausweis kann beim Fachbereich Verkehrs- und Baustellenmanagement der Stadt Oberhausen beantragt werden.
Infomationen zum Handwerkerparkausweis
Parkausweis für Ärzte/Ärztinnen, Hebammen und Pflegedienste
Parkausweise für soziale Dienste (Ärzte/Ärztinnen, Hebammen und Pflegedienste) soll diesen Diensten die Arbeit erleichtern. Dieser Parkausweis entspricht dem Handwerkerparkausweis und kann beim Fachbereich Verkehrs- und Baustellenmanagement der Stadt Oberhausen beantragt werden.
Infomationen zum Parkausweis für Ärzte/Ärztinnen, Hebammen und Pflegedienste
Parkausweis für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen gibt es keine Variante des Bewohnerparkausweises. Es besteht grundsätzlich auch kein Anspruch auf einen kostenlosen Stellplatz im öffentlichen Straßenraum oder eine direkte Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit dem PKW. Die Bereitstellung von Parkplätzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann lediglich auf privaten oder angemieteten Flächen erfolgen.
Park & Ride Parkplätze für Arbeitnehmer nahe den Autobahnen A40 und A42
Es gibt folgende Park & Ride Parkplätze (P&R) an der Autobahnen:
An der A 40 existiert ein P&R an der Landwehr und an der A 42 existiert ein P&R an der Werthfeldstraße (Olga-Park). Daneben gibt es noch den Parkplatz in Mülheim Styrum, Hauptbahnhof Oberhausen, Bahnhof Sterkrade, Bahnhof Holten und Autobahn A 3 Abfahrt Holten. Die P&R Parkplätze verfügen bislang über freie Kapazitäten und sind noch nicht ausgelastet.
Informationen zu den Park & Ride Anlagen gibt es auf der Internetseite der STOAG.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Verkehrsplanung, Signalwesen
Fabian Schneider
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
Tel.: 0208 825-2426
E-Mail: Fabian.Schneider@oberhausen.de

