Parkraumbewirtschaftung Oberhausen

 
Um die Parkraumbewirtschaftung zu modernisieren bzw. hierdurch den Parksuchverkehr zu verringern und die Verständlichkeit sowie die Übersichtlichkeit zu verbessern, wurde ein neues Parkraumbewirtschaftungskonzept für die Stadt Oberhausen erarbeitet. Das Parkraumbewirtschaftungskonzept wurde im Auftrag der Stadt Oberhausen durch einen externen Gutachter erstellt. Hierzu wurden aufwendige Analysen der bestehenden Parkraumbewirtschaftung und Parkraumerhebungen in allen Stadtteilen der Stadt Oberhausen durchgeführt. Auf der Grundlage der Analysen wurden neue Bewirtschaftungsbereiche, Bewirtschaftungsarten (Parkschein oder -scheibe), Parkzeiten und Parkgebühren erarbeitet.
 

Der Entwurf des neuen Parkraumbewirtschaftungskonzepts wurde für jeden Stadtteil im Rahmen einer Bürgerinformation vorgestellt und diskutiert. Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 19. März 2018 das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept beschlossen.

Aktuelle Informationen zur Umsetzung der Parkgebührenordnung:

 Alt-Oberhausen

Die Parkraumbewirtschaftung soll mit der Einführung einer neuen Parkgebührenordnung am 1. Februar 2020 in Kraft treten, das hat der Rat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2019 beschlossen. Gleichzeitig soll die Parkgebührenordnung vom 1. Juni 2019 außer Kraft treten.

Zu den Plänen der gebührenpflichtigen Parkräume in Alt-Oberhausen


Sterkrade

Die Bewirtschaftung bzw. Gebührenpflicht in Sterkrade ist seit dem 1. September 2019 komplett umgesetzt. 

Zum Plan der gebührenpflichtigen Parkräume in Sterkrade


Gebührenpflichtige Zeiten


Parkdauer

  • Keine maximale Parkdauer im gesamten Stadtgebiet

Parkgebühr

  • 0,50 Euro für jede angefangene halbe Stunde.

Ganztagestarif

An folgenden Orten kann zum Ganztagestarif von 3,00 Euro pro Tag geparkt werden:

Parkplätze:

  • Düppel-/Gewerkschaftsstraße zwischen Christian-Steger-Straße und Helmholtzstraße
  • Friedrich-Karl-Straße/Concordiastraße zwischen Concordiastraße und  Torgasse (gegenüber dem DGB-Haus Friedrich-Karl-Straße 24) 

Straßenabschnitte:

  • Mülheimer Straße von Brücktorstraße bis Grenzstraße
  • Brücktorstraße von Mülheimer Straße bis Lipperheidstraße
  • Tannenbergstraße von Mülheimer Straße bis Ebertstraße
  • Friedrich-List-Straße von Ebertstraße bis Schwarzstraße
  • Friedrich-Karl-Straße von Poststraße bis Grenzstraße
  • Grenzstraße von Mülheimer Straße bis Blumenthalstraße
  • Ebertstraße von Friedrich-List-Straße bis Mülheimer Straße
  • Falkensteinstraße von Mülheimer Straße bis Körnerstraße
  • Josefstraße von Lothringer Straße bis Nohlstraße 

Hinweis: Die Ausweitung des Tagestarifs auf die oben genannten Straßenabschnitte wird vorerst für ein Jahr erfolgen. Um die Wirksamkeit bzw. den Nutzen des Tagestarifes zu untersuchen, ist eine Beurteilung nach einem Jahr vorgesehen. Hierzu werden die Verkaufszahlen der Tagestickets über die Parkscheinautomaten ausgewertet. Zudem ist eine Ersterhebung vor Inbetriebnahme des Pendlerparkplatzes an der Turbinenhalle und eine Abschlusserhebung nach circa einem Jahr zur Ermittlung der Parkraumauslastung auf den Parkplätzen und Straßenabschnitten mit Tagestarif vorgesehen. Auf der Grundlage der Verkaufszahlen der Tagestickets und der Parkraumauslastung kann nach spätestens einem Jahr über den Erhalt oder die mögliche Änderung des Tagestarifs entschieden werden.


Gebührenfreies Parken mit der Brötchentaste

Für alle Parkscheinautomaten gibt es eine gebührenfreie Parkzeit von 15 Minuten (sogenannte „Brötchentaste“). Wer von vornherein beabsichtigt, länger als 15 Minuten zu parken, muss ab der ersten Minute einen Parkschein lösen.


Keine Wochen- oder Monatstickets

Wochen- oder Monatstickets lässt die Rechtslage aus folgendem Grund nicht zu (ausführliche Erläuterung in der Ratsvorlage vom 16. Dezember 2019): 

Eine Bezahlung einer Gebühr im Voraus ist zwar grundsätzlich möglich, begründet aber zugleich einen Anspruch auf die Benutzung der öffentlichen Einrichtung. Die Erfüllung dieses Anspruches kann aber seitens der Stadt nicht garantiert werden, da der Parkraum begrenzt ist und der Anspruch auf das „bezahlte“ Parken so nicht immer verwirklicht werden kann. Dies begründet im Übrigen auch die Rückerstattungsverpflichtung.

Alternativ existieren die Parkplätze beziehungsweise Straßenabschnitte mit einem Ganzstagestarif.


Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge

Elektrofahrzeuge sind für eine maximale Parkdauer von 4 Stunden von der Parkgebühr befreit. Hierzu ist eine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des betreffenden Fahrzeuges auszulegen. Zudem ist das Elektrofahrzeuge nach den Bestimmungen des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zu gekennzeichnen.


Zahlung der Parkgebühren

  • Gezahlt werden können die Parkgebühren an den Parkscheinautomaten mit Münzgeld und an technisch entsprechend ausgestatteten Parkscheinautomaten per EC-/Kreditkarte. Zudem ist zukünftig eine bargeldlose Zahlung der Parkgebühren mittels Smartphone-App (Handyparken) über die am Parkscheinautomaten aufgeführten Smartphone-Apps möglich.

Informationen zum Bewohnerparkausweis

Durch die veränderten Bewirtschaftungsgebiete werden auch die bestehenden Bewohnerparkzonen in Sterkrade und Alt-Oberhausen an die neuen Gebiete angepasst.

Auf dem Serviceportal der Stadt Oberhausen finden Sie alle Informationen zum Bewohnerparkausweis. Beantragen können Sie den Bewohnerparkausweise online im Serviceportal oder bei den Bürgerservicestellen in Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade.

Zum Onlineantrag des Bewohnerparkausweises

Bewohnerparkausweise können im Serviceportal beantragt werden
Der Bewohnerparkausweis kann im Serviceportal online bestellt werden.
 

Zeitpunkt des Antrags

Für die bewirtschafteten Gebiete in Sterkrade können seit dem 1. September Bewohnerparkausweise beantragt werden.

Da der Rat am 16. Dezember 2019 beschlossen hat, dass ab dem 1. Februar 2020 eine neue Parkgebührenordnung in Kraft treten soll, gilt für Alt-Oberhausen folgende Regelung:

  • Personen, die in den sogenannten Alt-Parkzonen in Alt-Oberhausen wohnen, erhalten in den Bürgerservicestellen oder im Serviceportal einen Bewohnerparkausweis
  • Personen, die in den Gebieten in Alt-Oberhausen wohnen, in denen ab dem 1. Februar 2020 Parkgebühren erhoben werden, können zu diesem Datum einen Bewohnerparkausweis beantragen. Auch dies ist sowohl in den Bürgerservicestellen als auch im Serviceportal möglich.

Alle Personen, die bereits für diese neuen Parkzonen in Alt-Oberhausen Bewohnerparkausweise beantragt, bezahlt und erhalten haben, können diesen in den Bürgerservicestellen entweder kostenlos verlängern lassen, so dass dieser dann ab dem 1. Februar 2020 gültig wird oder aber sich die Kosten des Bewohnerparkausweises erstatten lassen.


Gültigkeitsdauer

Der Bewohnerparkausweis kann sowohl für ein Jahr als auch für zwei Jahre beantragt werden.


Gebühren für den Bewohnerparkausweis:

Folgende Gebühren entstehen Ihnen:

  • für 1 Jahr: 30,70 EUR
  • für 2 Jahre: 61,40 EUR
  • für eine Umschreibung: 5,00 EUR
  • bei Verlust: 5,00 EUR

Besucherparkausweise

Besucherparkausweise können nur auf Grund einer Einzelfallprüfung erteilt werden. Anträge mit einer Begründung, weswegen der Ausweis dringend benötigt wird, können per E-Mail an verkehrsmanagement@oberhausen.de oder per Post an die Stadt Oberhausen, Fachbereich 5-6-20, Stichwort Besucherparkausweis, Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen gestellt werden.


Handwerkerparkausweis

Alle Kommunen und Kreise des Regierungsbezirk Düsseldorf einigten sich darauf,einen bezirksweiten Handwerkerparkausweis anzubieten und damit Handwerksbetrieben besondere Parkerleichterungen zu ermöglichen. Der Handwerkerparkausweis kann beim Fachbereich Verkehrs- und Baustellenmanagement der Stadt Oberhausen beantragt werden.

Infomationen zum Handwerkerparkausweis


Parkausweis für Ärzte/Ärztinnen, Hebammen und Pflegedienste

Parkausweise für soziale Dienste (Ärzte/Ärztinnen, Hebammen und Pflegedienste) soll diesen Diensten die Arbeit erleichtern. Dieser Parkausweis entspricht dem Handwerkerparkausweis und kann beim Fachbereich Verkehrs- und Baustellenmanagement der Stadt Oberhausen beantragt werden.

Infomationen zum Parkausweis für Ärzte/Ärztinnen, Hebammen und Pflegedienste

Parkausweis für Arbeitgeber oder Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer/-innen und Arbeitgeber/-innen gibt es keine Variante des Bewohnerparkausweises. Es besteht grundsätzlich auch kein Anspruch auf einen kostenlosen Stellplatz im öffentlichen Straßenraum oder eine direkte Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes mit dem PKW. Die Bereitstellung von Parkplätzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann lediglich auf privaten oder angemieteten Flächen erfolgen.


Parken an der Turbinenhalle geplant

An der Turbinenhalle soll/wird ein temporärer Parkplatz für Mitarbeitende der Stadtverwaltung und andere Beschäftigte von großen Arbeitgebern geschaffen. Neben der Nutzung der Fläche für städtische Bedienstete soll auch eine Untervermietung anderen Arbeitgebern (wie Krankenhäuser, Behörden und ggf. weiteren Arbeitgebern) in der Parkraumbewirtschaftungszone Alt-Oberhausen angeboten werden.

Diese Parkfläche soll/wird solange zur Verfügung gestellt bis die Fertigstellung eines Parkhauses inkl. Mobilitätsstation z.B. auf dem Grundstück des Bundeseisenbahnvermögens an der Ecke Tannenbergstraße/ Mülheimer Straße oder dem EVO Grundstück an der Düppelstraße realisiert worden ist.

Sollten Sie bei einem größeren Arbeitgeber beschäftigt sein und dieser nicht genügend Parkplätze für die Belegschaft zur Verfügung stellen, sprechen Sie diesen und bitten diesen dann mit uns in Kontakt zu treten.


Park & Ride Parkplätze für Arbeitnehmer nahe den Autobahnen A40 und A42

Es gibt folgende Park & Ride Parkplätze (P&R) an der Autobahnen:
An der A 40 existiert ein P&R an der Landwehr und an der A 42 existiert ein P&R an der Werthfeldstraße (Olga-Park). Daneben gibt es noch den Parkplatz in Mülheim Styrum, Hauptbahnhof Oberhausen, Bahnhof Sterkrade, Bahnhof Holten und Autobahn A 3 Abfahrt Holten. Die P&R Parkplätze verfügen bislang über freie Kapazitäten und sind noch nicht ausgelastet.

Informationen zu den Park & Ride Anlagen gibt es auf folgender Internetseite: www.stoag.de/service/parkride.html.

 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Verkehrsplanung, Signalwesen
Fabian Schneider
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
Tel.: 0208 825-2426
E-Mail: Fabian.Schneider@oberhausen.de