Verdienst und Nebentätigkeiten

Verdienst

Als gewählter Beamter der Stadt Oberhausen hat Oberbürgermeister Thorsten Berg einen Anspruch auf Besoldung nach dem Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

Wie viel ein Oberbürgermeister verdient, richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt und ist in der sogenannten Eingruppierungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Stadt Oberhausen fällt hierbei in die Gruppe mit 150.001 bis 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.

Oberbürgermeister Thorsten Berg wird daher nach der Besoldungsgruppe B9 bezahlt.

Inklusive Familienzuschlag sowie einer steuerfreien Aufwandsentschädigung beträgt die Bruttobesoldung: monatlich 15.001,61 Euro


Nebentätigkeiten im Jahr 2025

Oberbürgermeister Thorsten Berg ist verpflichtet, dem Rat der Stadt jährlich eine Übersicht über seine Nebentätigkeiten und die daraus erzielten Vergütungen vorzulegen.

Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen sowie des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW.

So wird transparent dargestellt, welche Vergütungen der Oberbürgermeister neben seiner regulären Besoldung aus Mandaten und Funktionen als Vertreter der Stadt erhält.

Vergütungen aus Tätigkeiten, die seinem Hauptamt zuzurechnen sind, darf er nicht behalten. Sie sind vollständig an die Stadt Oberhausen abzuführen.

Bestimmte Vergütungen aus Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst darf der Oberbürgermeister behalten. Dabei gelten jedoch gesetzlich festgelegte Höchstgrenzen. Für das Kalenderjahr 2025 lag diese Grenze bei insgesamt 11.563,53 Euro. Vergütungen, die diesen Betrag überschreiten, sind ebenfalls an die Stadt Oberhausen abzuführen.

Für Tätigkeiten in Sparkassengremien gelten nach dem Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen besondere Regelungen. Für den Vorsitz im Verwaltungsrat einer Sparkasse liegt die zulässige Höchstgrenze bei 28.908,85 Euro jährlich. Erst danach greift die Abführungspflicht.

Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz veröffentlicht Oberbürgermeister Thorsten Berg darüber hinaus auch seine ehrenamtlichen Gremientätigkeiten sowie die hierfür erhaltenen Vergütungen. Gemäß Landesbeamtengesetz NRW sind Ehrenämter jedoch keine Nebentätigkeiten, so dass hierfür erhaltene Vergütungen nicht an die Stadt abgeführt werden müssen.


1. Gremientätigkeiten, die dem Hauptamt zuzurechnen sind und komplett an die Stadt Oberhausen abgeführt wurden:

  • Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrates der Energieversorgung Oberhausen AG (EVO): 898,78 €
  • Vorsitzender des Aufsichtsrates der Entwicklungsgesellschaft Neu-Oberhausen GmbH (ENO): 0,00 €
  • Mitglied des Aufsichtsrates der Oberhausener Wirtschafts- und Tourismusförderung GmbH (OWT): 0,00€

2. Keine Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst im Jahr 2025
3. Tätigkeiten in Sparkassengremien:

  • Vorsitzender des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse Oberhausen seit dem 1. November 2025: 3.271,67 €
  • Mitglied des Verwaltungsrates, bis 31.10.2025 als Arbeitnehmervertreter: 6.360,00 €

Die gesetzlich zulässige Höchstgrenze für Tätigkeiten in Sparkassengremien wurde nicht überschritten. Eine Abführungspflicht bestand für diese Vergütungen daher nicht.

4. Ehrenamtliche Tätigkeiten:

  • Mitglied der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes: 0,00 €