Bodenschutz und Altlasten

Untere Bodenschutzbehörde

Zum Aufgabenbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Fachbereiches gehört der Schutz des Bodens als Bestandteil der Naturkreisläufe, die Bearbeitung von Altlasten, Altlast-Verdachtsflächen, schädlichen Bodenveränderungen und von umwelttechnischen Themen.

Dazu zählen u. a.

  • Führen des Katasters der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht,
  • Untersuchungen von Bodenbelastungen zur Gefahrenabwehr für bestehende oder geplante Flächennutzungen und
  • Sichern oder Sanieren von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen.
  • Prüfung von Vorhaben und Maßnahmen zum Bodenschutz

Die Beratung interessierter Bürger/-innen und Betriebe über Bodenschutz und Altlastenprobleme gehört ebenso zum Aufgabenspektrum wie auch die Bearbeitung umwelttechnischer Fragestellungen, die nicht notwendigerweise auf Bodenbelastungen bezogen sein müssen.


Flächen mit Bodenbelastungsverdacht

Bestimmte stillgelegte Industrie- und Gewerbebetriebe oder auch ehemalige Müllkippen, Aufhaldungen und verfüllte Ton- oder Kiesgruben können zum Beispiel unter Bodenbelastungsverdacht stehen, sofern Anhaltspunkte für eine mögliche Boden- oder Grundwasserverunreinigung vorliegen. Besonders dann, wenn solche Grundstücke später anders genutzt werden sollen - beispielsweise als Wohnbauflächen - wird geprüft, ob von diesen Flächen Gefährdungen für Mensch und Umwelt ausgehen können. Hierzu sind oft z. B. Boden- oder Grundwasseruntersuchungen erforderlich. Ein Schwerpunkt der fachlichen Beurteilung liegt bei Neubauvorhaben, die im baurechtlichen Genehmigungsverfahren stehen oder aber erst im Rahmen von Bebauungsplänen umgesetzt werden sollen.


Auskunft zu Flächen mit Bodenbelastungsverdacht

Neben der Kataster-Erfassung und der Untersuchung und Beurteilung von Flächen mit Bodenbelastungsverdacht gibt der Fachbereich auch Auskunft über diese Flächen. Für schriftliche Auskünfte ist eine schriftliche Anfrage erforderlich. Die Auskünfte werden per E-Mail erteilt. Wir bieten Ihnen ein entsprechendes Antrags-Formular an, Sie können uns aber auch formlos anschreiben. Ihrer Anfrage mit genauer Grundstücksbezeichnung sollte immer ein Lageplan des betreffenden Grundstückes beigefügt sein.

Die Flächen mit Bodenbelastungsverdacht in Oberhausen sind in einer laufend fortgeschriebenen, digitalen Karte erfasst.

Formularservice/Downloads


Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Sind Bodenbelastungen derart kritisch zu bewerten, so dass z. B. eine Gesundheitsgefahr vorliegt, werden Gefahrenabwehrmaßnahmen angeordnet bzw. ergriffen. Diese, dem jeweiligen Einzelfall anzupassenden Maßnahmen, können z. B. die Sicherung eines Grundstücks durch Zutrittsbeschränkung, eine gezielte Bodenabdeckung oder eine Sanierungsmaßnahme sein. Die ordnungsgemäße Durchführung wird überwacht. Bestimmte sanierte Altlasten unterliegen einer Dauerüberwachung.
Für größere Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Landesmittel als Zuschuss beantragt, so dass der städtische Haushalt entsprechend entlastet werden kann. In einigen Fällen tragen aber auch die privaten Grundstückseigentümer oder Investoren die bodenbelastungsrelevanten Kosten.


Gesetzliche Grundlagen

Das 1999 in Kraft getretene Bundes-Bodenschutzgesetz hat die früheren Regelungen zu Altlasten aus dem Landesabfallgesetz NRW abgelöst. Durch das Landesbodenschutzgesetz werden die Regelungen noch ergänzt.
Die gesetzlichen Bestimmungen gehen über die reine Thematik "Altlasten" weit hinaus. Der Boden selbst ist damit ein Schutzgut. Neben Altlasten werden auch so genannte "Schädliche Bodenveränderungen" im Gesetz aufgenommen. Hierzu zählen z. B. auch schädliche Bodenverdichtungen, Erosionen und andere negative Einwirkungen auf den Boden. Insbesondere ist Vorsorge zu treffen, dass schädliche Bodenveränderungen auch zukünftig nicht entstehen. Das Gesetz wendet sich besonders in diesem Punkt an jedermann, also auch an jede/n Bürger/in der Stadt Oberhausen, der in irgendeiner Weise auf den Boden einwirkt.
Das Gesetz wird konkretisiert durch die zugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.


Weitere Informationen:

Landesumweltamt NRW: www.lua.nrw.de/
Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW:
https://www.umwelt.nrw.de/umwelt/umwelt-und-ressourcenschutz/boden-und-flaechen/
Umweltbundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-landwirtschaft
Bundesumweltministerium: https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/boden-und-altlasten


Sonstiges Interessantes zum Thema "Boden":

www.bodenwelten.de/ 
www.lanuv.nrw.de/umwelt/bodenschutz-und-altlasten/
www.lanuv.nrw.de/umwelt/bodenschutz-und-altlasten/bodenschutz-beim-bauen/

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Bodenschutzbehörde
Bodenschutz und Altlasten
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-3588
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: fachbereich.altlasten@oberhausen.de