Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe“ im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes sind  „feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen“ (§62 (3) WHG). Hierunter fallen beispielsweise: Säuren, Laugen, Mineralöle (Kraftstoffe, Heizöl) u.a.

Wassergefährendende Stoffe sind in 3 Wassergefährdungsklassen eingeteilt: WGK 1 (schwach wassergefährdend) , WGK 2 (wassergefährdend) und WGK 3 (stark wassergefährdend).


Tätigkeitsfelder des Fachbereiches Gewässerschutz (Untere Wasserbehörde):

Genehmigung (wasserrechtliche Eignungsfeststellung- gebührenpflichtig) und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind unterteilt in LAU-Anlagen    (Lagern-Abfüllen-Umschlagen) und HBV-Anlagen (Herstellen-Behandeln-Verwenden).
  • Lageranlagen sind insbesondere private Heizöltanks.
  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen Mindestanforderungen nach dem Wasserrecht erfüllen und sind im allg. prüfpflichtig.
Tankanlage für Dieselkraftstoff
 
 

Ansprechpartner/in zum Thema Wassergefährdende Stoffe

Frau Menke
 

Frau Brüggemann

   Tel.: 0208 825-3542
   svenja.menke@oberhausen.de

    Tel.: 0208 825-3592
  heike.brueggemann@oberhausen.de

   

Herr Knappe
 

Herr Frank

Tel.: 0208 825-3615
timo.knappe@oberhausen.de

Tel.: 0208 825-3587
thomas.frank@oberhausen.de

 

 

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen

 Herr Knappe
 

Herr Frank

Tel.: 0208 825-3615
timo.knappe@oberhausen.de

Tel.: 0208 825-3587
thomas.frank@oberhausen.de

Bitte möglichst detaillierte Angaben zu Stoffen und Stoffmengen angeben.
Genaue Ortsbeschreibung ist wichtig.

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Wasserbehörde/Gewässerschutz
Technisches Rathaus Sterkrade
Gebäude B, 7. Etage
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: gewaesserschutz@oberhausen.de