Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes sind „feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen“ (§ 62 (3) WHG). Hierunter fallen beispielsweise: Säuren, Laugen, Mineralöle (Kraftstoffe, Heizöl) u. a.

Wassergefährendende Stoffe sind in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt:

WGK 1 (schwach wassergefährdend) ,

WGK 2 (wassergefährdend) und

WGK 3 (stark wassergefährdend).
 

Tankanlage für Dieselkraftstoff
Tankanlage für Dieselkraftstoff

Tätigkeitsfelder des Fachbereiches Gewässerschutz (Untere Wasserbehörde):

Genehmigung (wasserrechtliche Eignungsfeststellung - gebührenpflichtig) und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind unterteilt in LAU-Anlagen 
    (Lagern-Abfüllen-Umschlagen) und HBV-Anlagen (Herstellen-Behandeln-Verwenden).
  • Lageranlagen sind insbesondere private Heizöltanks.
  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen Mindestanforderungen nach dem Wasserrecht erfüllen und sind im allg. prüfpflichtig.

Ansprechpartner/in zum Thema Wassergefährdende Stoffe

Frau Menke

Tel.: 0208 825-3542
E-Mail: svenja.menke@oberhausen.de

Frau Brüggemann

Tel.: 0208 825-3592
E-Mail: heike.brueggemann@oberhausen.de

Herr Hanano

Tel.: 0208 825-3587
E-Mail: mohamad.hanano@oberhausen.de


Ansprechpartner bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen

Herr Dr. Lindic

Tel.: 0208 825-3588
E-Mail: uwb@oberhausen.de           

Bitte möglichst detaillierte Angaben zu Stoffen und Stoffmengen angeben.
Genaue Ortsbeschreibung ist wichtig.
 

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Wasserbehörde/Gewässerschutz
Technisches Rathaus Sterkrade
Gebäude B, 7. Etage
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: gewaesserschutz@oberhausen.de