Wassergefährdende Stoffe
Wassergefährdende Stoffe im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes sind „feste, flüssige und gasförmige Stoffe, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen“ (§ 62 (3) WHG). Hierunter fallen beispielsweise: Säuren, Laugen, Mineralöle (Kraftstoffe, Heizöl) u. a.
Wassergefährendende Stoffe sind in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt:
WGK 1 (schwach wassergefährdend) ,
WGK 2 (wassergefährdend) und
WGK 3 (stark wassergefährdend).
Tätigkeitsfelder des Fachbereiches Gewässerschutz (Untere Wasserbehörde):
Genehmigung (wasserrechtliche Eignungsfeststellung - gebührenpflichtig) und Überwachung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind unterteilt in LAU-Anlagen
(Lagern-Abfüllen-Umschlagen) und HBV-Anlagen (Herstellen-Behandeln-Verwenden). - Lageranlagen sind insbesondere private Heizöltanks.
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen Mindestanforderungen nach dem Wasserrecht erfüllen und sind im allg. prüfpflichtig.
Ansprechpartner/in zum Thema Wassergefährdende Stoffe
| Frau Menke |
Tel.: 0208 825-3542 |
| Frau Brüggemann |
Tel.: 0208 825-3592 |
| Herr Hanano |
Tel.: 0208 825-3587 |
Ansprechpartner bei Schadensfällen mit wassergefährdenden Stoffen
| Herr Dr. Lindic |
Tel.: 0208 825-3588 |
Genaue Ortsbeschreibung ist wichtig.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Untere Wasserbehörde/Gewässerschutz
Technisches Rathaus Sterkrade
Gebäude B, 7. Etage
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
E-Mail: gewaesserschutz@oberhausen.de