Inklusion

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Schwerpunkte der Arbeit

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung beauftragt, einen kommunalen Inklusionsplan zu erarbeiten. Federführend ist hier der Bereich Chancengleichheit, Koordinierungsstelle Inklusion, zuständig. Die Geschäftsführung für den Beirat für Menschen mit Behinderung liegt ebenfalls im Bereich Chancengleichheit.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung beschäftigt sich in seinen Sitzungen mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und gibt dem Rat der Stadt, den Entscheidungsgremien sowie den Fachverwaltungen Anregungen zur Verwirklichung sachgerechter Hilfen.

Gemeinsam mit Kooperationspartner/innen werden Maßnahmen und Projekte initiiert, welche die Situation von Menschen mit Behinderung noch mehr in die Öffentlichkeit bringt oder die Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben in Oberhausen verbessern. Zudem werden Maßnahmen und Hilfen konzipiert, welche die Teilhabe und das Zusammenarbeiten auch im Berufsleben optimieren.
 

Inklusionsplan

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung beauftragt, einen kommunalen Inklusionsplan zu erarbeiten. Federführend ist hier der Bereich Chancengleichheit, Koordinierungsstelle Inklusion. Alle 5 Jahre wird der Inklusionsplan neu geschrieben, unter Beteiligung von Menschen mit Behinderung, verschiedenen örtlichen Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Oberhausener Kommunalpolitik. 

Beirat für Menschen mit Behinderung

Der Beirat für Menschen mit Behinderung beschäftigt sich in seinen Sitzungen mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und gibt dem Rat der Stadt, den Entscheidungsgremien sowie den Fachverwaltungen Anregungen zur Verwirklichung sachgerechter Hilfen. Die Geschäftsführung für den Beirat für Menschen mit Behinderung liegt ebenfalls im Bereich Chancengleichheit. 

Kommission Oberhausen Barrierefrei

Die Kommission besteht aus Expert*innen in eigener Sache und Mitgliedern aus dem Beirat. Ziel ist der Abbau von Barrieren im öffentlichen und privaten Raum. Dazu werden Begehungen durch die Kommission durchgeführt. 

Verschiedenes

Gemeinsam mit Kooperationspartner*innen werden Maßnahmen und Projekte initiiert, welche die Situation von Menschen mit Behinderung noch mehr in die Öffentlichkeit bringt oder die Teilhabemöglichkeiten der Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben in Oberhausen verbessern. Zudem werden Maßnahmen und Hilfen konzipiert, welche die Teilhabe und das Zusammenarbeiten auch im Berufsleben optimieren. Der Inklusionspreis für besonders engagierte Unternehmen wird jährlich in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit verliehen. Verschiedene Arbeitskreise werden organisiert und durchgeführt, um die Vernetzung und die Partizipation voranzubringen.


Die UN-Behindertenrechtskonvention

Im Jahr 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Grundlage der UN-BRK ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie die wichtigsten Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen.

Die UN-BRK stellt klar, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein Menschenrecht ist. Sie umfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Grundlegend für die UN-BRK ist der Gedanke der Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die Gesellschaft.

Die Arbeit des Themenfeldes Inklusion orientiert sich an diesem Gedanken und basiert auf Grundlage der UN-BRK.

Link zur UN-BRK

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INKLUSIONSPREIS 2025: Wenn anders sein normal ist!

Sie leben das Thema Inklusion in Ihrem Unternehmen und beschäftigen Menschen mit einer Behinderung?

Dann bewerben Sie sich jetzt für den Inklusionspreis 2025! Denn auch in diesem Jahr verleihen die Stadt Oberhausen und die Agentur für Arbeit Oberhausen den Inklusionspreis an einen Betrieb, der sich für das Thema Teilhabe von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt stark macht!

Bereits seit 2017 verleihen die Stadt Oberhausen und die Arbeitsagentur Oberhausen den Inklusionspreis. Mit diesem würdigen sie besonders gelungene Beispiele für die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Die nominierten Unternehmen zeigen beispielhaft, wie Inklusion in unterschiedlichen Branchen der Arbeitswelt bereits gelebt wird. Die Betriebe, die sich bewerben, zeichnet eines bereits aus: Sie beschäftigen sich mit dem Thema Inklusion, leben es im Unternehmen vor und nehmen dadurch eine Vorbildfunktion ein.

Im vergangenen Jahr hat die NAK Seniorenzentrum Oberhausen gGmbH Gute Hoffnung den Inklusionspreis, der mit einer Prämie von 1.000 Euro dotiert ist, gewonnen. Die Jury setzt sich aus den unterschiedlichsten Akteuren in diesem Themenfeld der Stadt Oberhausen (Bereich Chancengleichheit), der Arbeitsagentur und des Jobcenters Oberhausen zusammen.

Sie fühlen sich angesprochen und leben das Thema Inklusion in Ihrem Unternehmen? Sie beschäftigen Menschen mit einer Behinderung und finden individuelle Lösungen und unterstützen in allen Bereichen? Dann machen Sie 2025 mit und bewerben Sie sich direkt bis zum 30.06.2025 online.

Alle Informationen erhalten Sie im Serviceportal der Stadt Oberhausen:

Bewerbung von Oberhausener Unternehmen für den Inklusionspreis 2025

Kontakt für die Unternehmen:

Anett Schwoy
Agentur für Arbeit
Berufliche Rehabilitation und Teilhabe
Telefon: 0208 8506 121
E-Mail: Oberhausen.Team161@arbeitsagentur.de

Gemeinsam machen wir Oberhausen noch lebens- und lobenswerter!

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Chancengleichheit
Inklusion
Schwartzstraße 73
46045 Oberhausen

Andrea Kreischer
Telefon: 0208 825-9378

Svenja Magera
Telefon: 0208 825-9368

Florian Bendorf
Telefon: 0208 825-2691

Fax: 0208 825-5030
E-Mail: inklusion@oberhausen.de