Stadtarchiv - Aufgaben

Bild: Ruhr- und Duisburger Zeitung
Bild: Darlehensakte

Aufgaben

Bewertung

Alle öffentlichen Stellen der Stadt Oberhausen sind laut § 4 Abs. 1 ArchivG NRW dazu verpflichtet, analoge und elektronische Aufzeichnungen, die nicht mehr für den Geschäftsbetrieb benötigt werden, dem Stadtarchiv zur Übernahme anzubieten. Das Archiv prüft anschließend den Informationswert dieser Aufzeichnungen und entscheidet anhand definierter Kriterien, welche Aufzeichnungen archivwürdig sind. Das Registraturgut wird bei diesem Schritt zu Archivgut, welches durch das Stadtarchiv dauerhaft verwahrt wird. Nicht archivwürdige Aufzeichnungen werden durch die anbietende Stelle vernichtet.

Erschließung

Nach der Übernahme der archivwürdigen Aufzeichnungen erfolgt die Erschließung, d. h. Ordnung und Verzeichnung des Archivguts. Das Ergebnis der Erschließung findet sich in den analogen oder elektronischen Findbüchern wieder. Dabei umfasst ein Findbuch nicht nur Informationen über die einzelnen Archivalien, sondern auch eine historische Einordnung des Bestandes und Bearbeitungsinformationen. Somit bilden die Erschließungstätigkeiten die essentielle Grundlage für die Zugänglichkeit des Archivguts. Denn nur nach verzeichneten Archivalien kann recherchiert und nur diese können im Magazin gefunden werden.

Sicherung

Die Aufbereitung des Archivguts kann im Rahmen der Übernahme oder der Erschließung geschehen. Hierbei wird das Archivgut gereinigt, von Metall und Plastik befreit und anschließend in säurefreie Mappen und Kartons umgebettet. Während dieses Arbeitsprozesses können ebenfalls geringfügige restauratorische Maßnahmen, wie bspw. die Schließung von kleineren Rissen vorgenommen werden. Die anschließende Lagerung der Archivalien im Magazin trägt dazu bei das Archivgut dauerhaft zu bewahren.

Zugang

Ziel der bisherigen Maßnahmen ist die Bereitstellung des Archivguts. Interessenten können die erschlossenen Archivalien bestellen und im Lesesaal des Stadtarchivs einsehen. Ausgenommen hiervon ist Archivgut, dessen Schutzfristen noch nicht abgelaufen sind. Nach Prüfung der gängigen Rechtslage kann in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung zur Verkürzung der Schutzfristen erteilt werden.

Die Mitarbeitenden des Stadtarchivs stehen ihren Kundinnen und Kunden während des gesamten Benutzungsvorgangs beratend zur Seite.


Aufzeichnungen

  • Akten
  • Fotos
  • Karten und Pläne
  • Personenstandsregister
  • Plakate
  • Urkunden
  • Zeitungen

 

Kontakt

Stadtarchiv Oberhausen
Eschenstraße 60
46049 Oberhausen
Tel.: 0208 3095209-0
Fax: 0208 3095209-39
E-Mail: stadtarchiv@oberhausen.de